Nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 ist für den Umgang mit asbesthaltigen Materialien ein Sachkundenachweis erforderlich. Diesen Nachweis erwerben Sie durch die Teilnahme an unserem anerkannten Sachkundelehrgang nach Anlage 4c TRGS 519 (Anlage 4a TRGS 519 ist darin enthalten). Der Lehrgang vermittelt das notwendige Fachwissen über festgebundene Asbestprodukte wie z. B. asbesthaltige Dichtungen im Heizungsbau und emissionsarme Verfahren für Arbeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern.
Gesetzlicher Sachkundenachweis für den Umgang mit Asbestzementprodukten nach Anlage 4c der TRGS 519
Förderung:
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.
Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG
Zielgruppe:
Betriebsinhaber sowie Mitarbeiter des Dachdecker-, Klempner-, Elektroinstallateur-, Sanitär-Heizung-Klima,- Stuckateur-, Maler und Lackierer und Zimmerer-Handwerk. Mitarbeiter kommunaler Bauhöfe. Abbruchunternehmen und Containerdienste
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