Sachkundelehrgang nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung.
Webinar - TÜV Rheinland Akademie GmbH
Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen. Diese Personen müssen eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegen. Unser Seminar bereitet Sie intensiv auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel vor.
Vorbereitung auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung für gefährliche Chemikalien ohne Biozide und Pflanzenschutzmittel.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
16 UE
Zielgruppe:
Verantwortliche Personen von Einzel- und Großhandelsunternehmen, sowie von Industriebetrieben, welche Chemikalien in Verkehr bringen und für die Sachkenntnis im Sinne der Chemikalien-Verbotsverordnung gefordert wird.
Seminarkennung:
K278S05319N2534846
Anbieterinformationen
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Herr TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstraße 56
12103 Berlin
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