Übersicht über die aktuellen und neuen Arbeitsschutzvorschriften und mitgeltenden Unfallverhütungsvorschriften im Lagerbereich
Verantwortliche Personen nach ArbSchG im Lagerbereich
Zusammenarbeit mit den Behörden bzgl. Genehmigungen
Gefahrstoffe und Lagerung von Gefahrstoffen nach GefStoffV, Technischen Regeln (TRGS) sowie der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Regelkonforme Lagerarten und -variationen (Bauarten) sowie deren Prüfpflichten nach BetrSichV
Innerbetrieblicher Transport und Verkehr
Ladungssicherung
Einsatz und Anwendung der geeigneten und erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung (PSA) im Lagerbereich
Gesetzlich geforderte Unterweisungen sowie Wirkungskontrolle der Schutzmaßnahmen
Reach Packaging nach Reach Verordnung 1907/2006: Grenzwerte nach Artikel 33 gemäß Artikel 59 Absatz 10 der REACH-Verordnung
Erfahrungsaustausch und Diskussion im Plenum
Hinweis: Dieses Seminar eignet sich auch zur Durchführung in Ihrem Unternehmen!
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1,0 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
Im Lagerbereich müssen, unabhängig von der Art der Lagerung und des Lagerguts, viele Arbeitsschutzverordnungen und Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden. Sie als Verantwortliche Person nach § 13 ArbSchG lernen in diesem eintägigen Seminar die wichtigsten Anforderungen und mögliche behördliche Auflagen kennen, um Ihren Pflichten und Ihrer Verantwortung in der täglichen Praxis gerecht werden zu können. Praxisnahe Beispiele und Fragen aus dem Plenum runden dieses Tagesseminar ab.
Material:
Im Preis sind Seminargetränke, Mittagessen und Teilnehmerunterlagen enthalten.
Zielgruppe:
Lagerleiter, Abteilungsleiter Logistik, Logistikmeister, Lagermeister, Lagerfachpersonal mit Führungsaufgaben
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