Seminar - TAE – Technische Akademie Esslingen
Kurs zum Erwerb der Fachkunde nach StrlSchV für die Fachkundegruppe S 5 (Modul GG + FA) inkl. Prüfung
Mit dem erfolgreichen Besuch dieses Strahlenschutzkurses schaffen Sie die Grundlage für den Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung in der Technik. Dieser Kurs enthält die Module GG + FA. Somit wird hier die Fachkundegruppe S 5: "Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen" erfasst. Die Module GG und FA sind beide zwingend erforderlich zum Nachweis der Fachkunde S 5 gegenüber Ihrer zuständigen Behörde.
Sollten Sie umschlossene radioaktive Stoffe in Vorrichtungen auch ein-/ausbauen und austauschen, ist diese Fachkunde nicht ausreichend. Für diese Tätigkeiten benötigen Sie einen Kurs der Fachkundegruppe nach S 2.2.
Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
HINWEIS
Bringen Sie bitte einen Taschenrechner mit.
Diese Fachkunde benötigen Sie als Strahlenschutzbeauftragter für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bei der Tätigkeit in fremden Anlagen und Einrichtungen. Die Fachkunde der Fachkundegruppen S 1.1 bis S 1.3, S 2.1 und S 6.1 wird mit erworben.
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
17.09.2025- 18.09.2025 | Ostfildern | 990,00 € |
Kurs zum Erwerb der Fachkunde nach StrlSchV für die Fachkundegruppe S 5 (Modul GG + FA) inkl. Prüfung
Mit dem erfolgreichen Besuch dieses Strahlenschutzkurses schaffen Sie die Grundlage für den Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung in der Technik. Dieser Kurs enthält die Module GG + FA. Somit wird hier die Fachkundegruppe S 5: "Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen" erfasst. Die Module GG und FA sind beide zwingend erforderlich zum Nachweis der Fachkunde S 5 gegenüber Ihrer zuständigen Behörde.
Sollten Sie umschlossene radioaktive Stoffe in Vorrichtungen auch ein-/ausbauen und austauschen, ist diese Fachkunde nicht ausreichend. Für diese Tätigkeiten benötigen Sie einen Kurs der Fachkundegruppe nach S 2.2.
Der Kurs ist vom Regierungspräsidium Tübingen anerkannt. Die Anerkennung gilt bundesweit.
Das Seminar ist vom VDSI Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
HINWEIS
Bringen Sie bitte einen Taschenrechner mit.
Mit dem erfolgreichen Besuch dieses Strahlenschutzkurses schaffen Sie die Grundlage für den Erwerb der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung in der Technik. Dieser Kurs enthält die Module GG + FA. Somit wird hier die Fachkundegruppe S 5: "Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen" erfasst. Die Module GG und FA sind beide zwingend erforderlich zum Nachweis der Fachkunde S 5 gegenüber Ihrer zuständigen Behörde.
Sollten Sie umschlossene radioaktive Stoffe in Vorrichtungen auch ein-/ausbauen und austauschen, ist diese Fachkunde nicht ausreichend. Für diese Tätigkeiten benötigen Sie einen Kurs der Fachkundegruppe nach S 2.2.