Asbest - Verwendung und Eigenschaften - Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue Fundstellen) - Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere - Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung - Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen - zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und organisatorische Maßnahmen - Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung - Aufgaben der sachkundigen Person - Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit) - Betriebsanweisung und Unterweisung - Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung - Auswahl und Anwendung
Ziele/Bildungsabschluss:
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.
Erlangen Sie den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie sich über die aktuelle gesetzliche Lage und die Neuerungen der praktischen Tätigkeit vor Ort. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um 6 Jahre. Unsere Fortbildung ist behördlich anerkannt.
Teilnahmevoraussetzungen:
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten
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