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Umwandlungssteuerrecht - Online-Lehrgang

Fernlehrgang - Tax-Academy Prof. Dr. Wolfgang Kessler GmbH

Wir bieten wöchentliche Starttermine – jeweils am Donnerstag – vom 14. März bis zum 12. Dezember 2024 an.


Als besonderen Teil des Ertragsteuerrechts lernen Sie in diesem Lehrgang die Möglichkeiten und Begünstigungen des Umwandlungssteuerrechts kennen. Sie lernen die zentralen Umwandlungsvorgänge und die steuerlichen Anforderungen für einen steuerneutralen Transfer. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie in der Lage, alle notwendigen Schritte einer Umwandlung selbstständig planen und umsetzen zu können.

Sie lernen zu Hause oder am Arbeitsplatz mit Skripten und Online-Trainings.

Termin Ort Preis*
Beginn jederzeit möglich online 395,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
I. Umwandlungsrecht nach HGB
-Umwandlungsgesetz
-Begriff der Umwandlung und Motive
-Verschmelzung
-Spaltung
-Formwechsel
-Vermögensübertragung

II. §§ 3-9, § 18 UmwStG
– Verschmelzung auf eine Personengesellschaft oder auf eine natürliche Person

III. §§ 11-13 UmwStG
– Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

IV. §§ 15-16 UmwStG – Spaltungen auf Kapitalgesellschaften und Spaltung auf Personengesellschaften

V. §§ 20, 21, 24 UmwStG
– Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, Anteilstausch, Einbringung in eine Personengesellschaft
Dauer/zeitlicher Ablauf:
8 Wochen (ohne Abschlusstest) | 10 Wochen (mit Abschlusstest) | ca. 2-3 Stunden pro Woche
Ziele/Bildungsabschluss:

Wenn Sie keinen Abschlusstest ablegen, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Bei Bestehen des Tests erhalten Sie ein Zertifikat.

Technische Voraussetzungen:
Internetanschluss
Lehrgangsverlauf/Methoden:
E-Learning
Zielgruppe:
  • Mitarbeiter in der Unternehmenspraxis (insbesondere aus der Geschäftsleitung, dem Finanz- und Rechnungswesen sowie angehende Bilanzbuchhalter)
  • Mitarbeiter in der Steuerberatung (Steuerfachangestellte in Ausbildung, angehende Steuerfachwirte, angehende Steuerberater)
  • Studierende, Beamtenanwärter in den Bachelorstudiengängen der Finanzverwaltung und alle in kaufmännischen Berufen Tätige

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