Übersicht über die geltenden Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter
Aufgaben und Verantwortung der einzelnen an der Beförderung beteiligten Personen
Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung
Sichere Handhabung und Notfallmaßnahmen bei Be- und Entladung sowie Beförderung
Hinweise zur korrekten Dokumentation und Archivierung
Sicherheitspflichten nach Kapitel 1.4 und 1.10 ADR
Ziele/Bildungsabschluss:
Alle Personen, die im Betrieb am sicheren Transport von Gefahrgütern beteiligt sind, müssen nach § 27 der GGVSEB und Kapitel 1.3 der ADR vor Antritt der Tätigkeit und danach regelmäßig wiederkehrend unterwiesen werden.
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