Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.
Nach wie vor ergeben sich im Urlaubsrecht immer wieder neue bahnbrechende Urteile insbesondere des Europäischen Gerichtshofes, die auf die tägliche Praxis des Personalsachbearbeiters ganz erhebliche Auswirkungen haben. Dabei werden jahrzehntelange von den Gerichten entwickelte Grundsätze in Frage und nicht selten auch außer Kraft gesetzt. Die rechtmäßige Berechnung von Urlaubsansprüchen ist mittlerweile mehr als schwierig und nur noch mittels Kenntnis einschlägiger Rechtsprechung sachgerecht zu lösen.
Aktuell stellen sich auch erfahrene Personalfachleute u.a. folgende Fragen:
Ist es überhaupt noch zulässig, im bestehenden Beschäftigungsverhältnis Urlaub umzurechnen, wenn ein Beschäftigter/eine Beschäftigte seine/ihre Arbeitszeit auf weniger Tage die Woche verteilt?
Wann und wie ist eine erhöhte Urlaubsvergütung zu berechnen?
Wie ist zu verfahren, wenn die individuelle Arbeitszeit auf mehr Tage als bisher verteilt werden?
Wann verfällt Urlaub ganz oder teilweise im noch bestehenden Arbeitsverhältnis insb. nach längerer Arbeitsunfähigkeit?
In welchen Fällen und ggf. für wie viele Jahre ist ein Urlaub abzugelten?
Steht nach Elternzeit noch Urlaub für die Zeit davor zu? Wenn ja, in welchem Umfang?
Für Interessierte mit geringer Praxiserfahrung empfehlen wir zunächst die Grundlagenseminare Einführung in das Urlaubsrecht und Urlaubsrecht im TVöD und TV-L.
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
20.11.2024 | Wuppertal | 515,00 € |
Urlaubsrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst:
Besprechung der aktuellen Rechtsprechung aus den Jahren 2017, 2018 und 2019
des Europäischen Gerichtshofes
der Deutschen Instanzgerichte
zum Erholungsurlaub sowie sonstigen Urlaubsansprüchen nach TVöD, TV-Länder sowie beamtenrechtlichen Regelungen; insbesondere
Zulässigkeit der Umrechnung von Urlaub bei Abweichen von der 5-Tagewoche
Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus Anlass des Todes im aktiven Beschäftigungsverhältnis
Urlaubsansprüche nach längerer Arbeits- / Dienstunfähigkeit
Urlaubsanspruch nach Rückkehr aus der Elternzeit
Erforderlichkeit des Hinweises auf den drohenden Verfall des Urlaubes
Wir möchten Ihnen in diesem Workshop Gelegenheit geben, Spezialfälle zur Diskussion zu stellen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Bitte übersenden Sie uns entsprechend aussagekräftige Sachverhalte bis zwei Wochen vor Seminarbeginn.
Auch Ihre Anregungen und Wünsche zur Gestaltung des Workshops können Sie uns gerne vorab übermitteln.