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VDE Mess-Seminar

Seminar - Bildungsakademie Handwerkskammer Konstanz

Gerade elektrische Neuanlagen müssen regelmäßig geprüft, gemessen und bewertet werden. Aber auch für gewerbliche Anlagen ist eine wiederkehrende Prüfung nach einigen Unfallverhütungsvorschriften gefordert. Für die Durchführung und Prüfung der elektrischen Anlagen und ortsveränderlichen Betriebsmittel ist der jeweilige Unternehmer oder Leiter verantwortlich. Gerne überträgt er diese Aufgabe seiner verantwortlichen Elektrofachkraft oder beauftragt einen Elektrofachbetrieb. Damit die Arbeit den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, muss die Elektrofachkraft ständig weitergebildet werden. Wir von der Bildungsakademie können Ihnen durch unsere kompetenten Dozenten mit einem hohen Erfahrungsschatz aus der Praxis helfen, diesen Anforderungen gerecht zu werden.
Termin Ort Preis*
28.04.2025- 29.04.2025 Waldshut-Tiengen 490,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Workshop 1 VDE - Prüfung für elektrotechnische Geräte

  • Messtechnische Grundlagen für das Prüfen nach der Instandsetzung, Änderung und Wiederholung von elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702.
  • Zudem können mit selbst mitgebrachten Messgeräten praktische Messungen durchgeführt werden und Messprotokolle erstellt und bewertet werden.

Workshop 2 VDE-Prüfung für elektrotechnische Anlagen und Maschinen

  • Messtechnische Grundlagen für die Anforderung an die Erstprüfung und die wiederkehrende Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmittel nach DIN VDE 0100-600 sowie DIN VDE 0105-100.  
  • Allgemeines, Besichtigen, Erproben, Messen und Bewerten
Dauer/zeitlicher Ablauf:
Vollzeit: 18 Unterrichtseinheiten, Mo+Di 08:00 - 16:00 Uhr
Teilnahmevoraussetzungen:
Elektrofachkräfte: Meister, Obermonteure oder Gesellen, die nach der TRBS 1203 bzw. 1000-10 dafür befähigt sind oder befähigt werden möchten.
Förderung:
ESF-Fachkursförderung: Wenn Fachkursförderung bewilligt wird, reduziert sich die Teilnahmegebühr um 30%, bei Teilnehmern ab dem vollendeten 55. Lebensjahr um 70%. Fachkursförderung ist möglich für Mitarbeiter/-innen und Personen, die ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Baden-Württemberg haben. Ausgeschlossen von der Fachkursförderung sind Mitarbeiter/-innen des öffentlichen Dienstes sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Bildungszeit: Mit dem Bildungszeitgesetz (BzG
Seminarkennung:
1.001.926
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