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Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 18.10.24 vom Bundestag verabschiedet. Offen ist, ob der Bundesrat seine Zustimmung erteilen wird und wann das Gesetz verkündet wird.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz (2. Jahressteuergesetz 2024) enthält nicht nur lohnsteuerliche Neuregelungen wie z.B. die die steuerliche Freistellung des Existenzminimums und die gesetzlichen Neuregelungen beim Kindergeld für die Jahre 2025 und 2026 sowie weitere einkommensteuerliche Entlastungen.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz enthält ebenfalls die geplanten gesetzlichen Neuregelungen zur umstrittenen Anzeigepflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen. Diese war bereits in der Ampelkoalition heftig umstritten. Aus diesem Grund wurden die Verhandlungen im Finanzausschuss bereits mehrfach verschoben. Daher ist nach dem Bruch der Ampelkoalition völlig unklar, ob, wann und mit welchem Regelungsinhalt das Steuerfortentwicklungsgesetz verabschiedet wird.
Die Verabschiedung im Bundestag ist noch nicht erfolgt. Offen ist, ob der Bundesrat seine Zustimmung erteilen wird und wann das Gesetz verkündet wird.
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