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Aktuelles zum Beihilferecht des Landes Bayern

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Das Gesundheitswesen unterliegt einem stetigen Wandel bzw. einer Weiterentwicklung. Eine sachgerechte Gewährung von Leistungen im Krankheitsfall erfordert deshalb eine stetige Fortentwicklung des beamtenrechtlichen Krankenfürsorgesystems der Beihilfe. Gleiches gilt für den Bereich der Pflege.

Mit der Verordnung zur Änderung der Bayer. Beihilfeverordnung vom 27.08.2024 – der achten Änderungsverordnung – wurde das bayer. Beihilferecht dem entsprechend zum 01.10.2024 aktualisiert.

Ferner werden die Grundvorgaben der Gewährung von Beihilfeleistungen, die in Art. 96 BayBG normiert sind, durch eine Verordnung des Staatsministeriums des Finanzen weiterentwickelt.

Mit diesem Seminar erhalten Sie das erforderliche Rüstzeug für die Anwendung der ab 01.10.2024 in Kraft getretenen Änderungen des Rechts in der täglichen Praxis.

Termin Ort Preis*
19.11.2025 Altdorf b.Nürnberg 690,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Erläuterung der in einer Verordnung des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat enthaltenen Weiterentwicklung des Art. 96 BayBG.

Erläuterungen der in der Verordnung zur Änderung der Bayerischen Beihilfeverordnung vom 27.08.2024 (GVBl. S. 425) enthaltenen neuen und aktualisierten Abrechnungsvorgaben

  • Verwaltungsvereinfachung durch den Wegfall bzw. Modifizierung verschiedener Begutachtungsmaßnahmen,

  • Einführung der Gruppentherapeutischen Grundversorgung als neuen Behandlungsform in den Kreis der beihilfefähigen Aufwendungen, Neugestaltung der Vorgaben für probatorischen Sitzungen, Anwendung verschiedener Vorgriffsregelungen, Anwendung analoger Bewertungen im Rahmen einer Gemeinsamen Abrechnungsempfehlung,

  • Verhinderungspflege bei Rehabilitationsmaßnehmen der Pflegeperson, Einführung digitaler Gesundheits- und Pflegeanwendungen, Erweiterung des Leistungskatalogs bei Pflegegrad 1,

  • Präzisierung der Leistungsvorgaben für Sehhilfen,

  • Erweiterung der Leistungsmöglichkeiten bei vorübergehender Pflege,

  • Eigenständige Normierung der Voraussetzungen für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen,

  • Änderungen im Bereich des Festsetzungsverfahrens,

  • Veränderungen des Katalogs der wissenschaftlich nicht allgemein anerkannten Methoden sowie des Hilfsmittelverzeichnisses.

 

Klärung von Einzelfragen aus der täglichen Festsetzungspraxis

Aktuelle Fragen und Tendenzen, u.a. neue Rechtsprechung

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