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Aktuelles zum Energie- und Stromsteuergesetz

Webinar - TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

Verlängerung des sog. ?Spitzenausgleichs? für das Kalenderjahr 2023 und die Zukunft der weiteren Steuerentlastungen für Industrieunternehmen
Termin Ort Preis*
22.04.2025 online 702,10 €
20.05.2025 Leipzig 702,10 €
05.06.2025 online 702,10 €
05.09.2025 online 702,10 €
23.09.2025 Frankfurt am Main 702,10 €
30.10.2025 online 702,10 €

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*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Steuerentstehung für Strom und Energieerzeugnisse
- Steuerpflichtige Erzeugnisse, Stromsteueranmeldung, Energiesteueranmeldung
-Stromversorger- und Erdgasliefererstatus sowie neue Ausnahmetatbestände ab 2025
-Übersicht der relevanten steuerlichen Pflichten für Energieversorger und Eigenerzeuger

Steuerbegünstigungen für die Eigenstromerzeugung
-Neue Anforderungen für Eigenerzeuger durch das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau
-Steuerbefreiungen und -entlastungen für Photovoltaik- und KWK-Anlagen
-Prüfung des Marktstammdatenregisters durch Hauptzollämter: Neue Risiken und Meldepflichten
-Amtliche Vordrucke und Erlaubnisverfahren für Eigenstromerzeuger

Steuerentlastungen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit: Wer profitiert von den neuen Entlastungen?
-Überblick über die Steuerentlastungstatbestände (§§ 9a, 9b StromStG bzw. §§ 51, 54 EnergieStG)
-Unbefristete Steuerentlastung nach § 9b StromStG und ihre praktische Umsetzung
-Stromabgabe an Dritte / Nutzenergieabgabe an Dritte / Abgabe von Energieerzeugnissen
-Neue elektronische Verfahren für Steueranträge: Nutzung der Internet-Verbrauch- und Verkehrsteuer-Anwendung (MOEVE)
-Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen auf amtlichem Vordruck 1139

Meldepflichten bei Stromabgaben für Elektromobilität
-Steuerliche Vorteile und Pflichten für Ladesäulenbetreiber
-Neuregelungen zur steuerfreien Stromabgabe und der Eigenverbrauch bei Ladesäulen
-Meldepflichten und digitale Prozesse für die Abwicklung von Steuerbefreiungen

Aktuelles zur Energie- und Stromsteuer
-Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht: Neue Anforderungen ab 2025 und ihre Auswirkungen auf Unternehmen
-Digitale Antragstellung und neue Meldepflichten für Steuerbegünstigungen
-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesfinanzhofs und der Finanzgerichte
-Fachmeldungen und Informationsschreiben der Generalzolldirektion
-Entwicklungen bei der Energiesteuerrichtlinie und im EU-Beihilferecht
-Praktische Anwendung: Umsetzung der neuen Vorschriften im Unternehmensalltag

Praxisbeispiele und Fallstudien
-Typische Herausforderungen bei der Antragstellung und den neuen Meldepflichten
-Beispiele für die Steuerbefreiung von Eigenerzeugern und Unternehmen des produzierenden Gewerbes
-Diskussion und Beantwortung individueller Fragen
Ziele/Bildungsabschluss:
In Zeiten steigender Energiepreise und wachsender gesetzlicher Anforderungen rücken Maßnahmen zur Reduzierung der Energiekosten sowie zur Erfüllung der neuen bürokratischen Pflichten stärker in den Fokus. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Eigenerzeuger von Strom stehen vor der Herausforderung, die neuen Regelungen des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht ab 2025 umzusetzen. Hierzu zählen die dauerhafte Steuerentlastung nach § 9b StromStG und die vollständige Digitalisierung der Melde- und Antragsprozesse.

Mit dem Seminar werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt, die neuen elektronischen Antragsverfahren eigenständig zu nutzen und Steuerentlastungsanträge für das produzierende Gewerbe sowie Eigenerzeugungsanlagen korrekt abzuwickeln. Sie erfahren, wie sie die relevanten Steuerbefreiungen und -entlastungen optimal ausschöpfen und sicherstellen, dass alle Meldepflichten erfüllt werden.
Die neuen Vorgaben betreffen insbesondere die elektronische Antragstellung über das MOEVE-Portal der Zollverwaltung. Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Stromspeicher stehen dabei besonders im Fokus der Behörden, die gemeldete Daten systematisch mit dem Marktstammdatenregister abgleichen. Fehlerhafte oder fehlende Registrierungen können zu Steuernachzahlungen, Bußgeldern und sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Neben den Grundlagen des Energie- und Stromsteuerrechts lernen die Teilnehmer auch die neuesten steuerrechtlichen Entwicklungen und Vereinfachungen durch das Gesetz kennen. Die Veranstaltung bietet praxisnahe Informationen zu Steuerentlastungen, Meldepflichten und den Änderungen für Unternehmen, die ab 2025 in Kraft treten. Darüber hinaus werden aktuelle Gerichtsurteile sowie Fachmeldungen der Generalzolldirektion besprochen, die Auswirkungen auf das tägliche Geschäft der Unternehmen haben.

Im Fokus stehen außerdem die Antragsfristen, neue Zinsansprüche bei der Verbrauchsteuer sowie die steuerliche Begünstigung von Unternehmen, die sich durch die neuen Regelungen besser aufstellen können. Zusätzlich wird der nationale CO2-Emissionshandel und seine Verbindung zum Energiesteuerrecht berücksichtigt.

Sämtliche Inhalte werden praxisorientiert und zielgerichtet präsentiert, sodass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Neuerungen direkt in ihren Arbeitsalltag integrieren können. Sie haben zudem die Möglichkeit, ihre individuellen Fragen und Praxisfälle mit den Experten zu besprechen und erhalten wertvolle Hinweise für die Umsetzung im eigenen Unternehmen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine Vorkenntnisse erforderlich
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich sowohl an Einsteigerinnen und Einsteiger im Bereich der Energie- und Stromsteuern als auch an bereits erfahrene Anwenderinnen und Anwender, die ihre praktischen Kenntnisse vertiefen möchten. Angesprochen werden Sachbearbeiter in Steuer- und Zollabteilungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Facility-Management, Betriebsleiter, Controller und Einkäufer, die mit der Abwicklung der Energie- und Stromsteuer im Unternehmen betraut sind.
Seminarkennung:
EX/A52/40201701/05062025-1
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