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Anerkennung Pflegefachfrau / Pflegefachmann in Bayern

Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH

Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV in Bayern, um mit dem Bescheid des Landesamtes für Pflege eine Anerkennung als Pflegefachmann / Pflegefachfrau zu erhalten.

Termin Ort Preis*
07.04.2025- 22.10.2025 München 2.100,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Berufsbegleitender Anpassungslehrgang mit 240 UE gemäß § 44 PflAPrV

Pflegekräfte aus Drittstaaten, die sich für ein Leben in Deutschland entscheiden, bringen bereits eine Ausbildung oder ein Studium mit. Je nach Herkunftsland unterscheiden sich das Pflege- und Berufsverständnis und bestimmte Pflegestandards. Im Rahmen des Anpassungslehrganges können diese ihr Fachwissen und ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen ergänzen, um die Anerkennung als Pflegefachkraft Bayern zu erlangen. 

Inhalte

Im Bescheid des Landesamtes für Pflege (LfP) ist der Umfang des Anpassungslehrganges mit 240 UE (1 UE sind 45 Minuten) festgelegt.

  • Sich in der Pflege in Deutschland zurechtfinden
  • Rechtliche Grundlagen und Pflegekonzepte
  • Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
  • (Alte) Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
  • Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
  • Setting stationäre Akutpflege: Pflegesituationen
  • Setting stationäre Langzeitpflege: Pflegesituationen
  • Setting ambulante Akut- und Langzeitpflege: Pflegesituationen

Die Unterrichtseinheiten teilen sich auf in

Unterricht in Präsenz 120 UE, sowie
Unterricht im virtuelles Klassenzimmer 84 UE (= 35 %) – das bedeutet der Unterricht erfolgt zu bestimmten Zeiten online und
Selbststudium 36 UE (= 15 %) anhand von Skripten und Arbeitsaufgaben bzw. Fallbearbeitung

Prüfung

Den Abschluss des Anpassungslehrgangs bildet ein Abschlussgespräch mit Prüfungscharakter über die im Rahmen des Anpassungslehrgangs erworbenen, vertieften, erweiterten Kompetenzen (Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 3 PflAPrV). Die erworbenen, vertieften oder erweiterten Kompetenzen sollen anhand einer komplexen Pflegesituation dargestellt werden.

Für die Präsentation des Falles sowie vertiefende Rückfragen, Reflexion und Transferfragen des Anerkennungssuchenden stehen max. 60 Minuten zur Verfügung.

Ziele/Bildungsabschluss:

Anerkennung Pflegefachkraft Bayern

Durch das im Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV erworbene Wissen und dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefachkraft in Bayern erfüllt. 

Förderung:
  • BA-Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz
Zielgruppe:
  • Beschäftige mit Berufsabschluss
  • Migrant*innen
Seminarkennung:
OBB-85280-24-03
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