Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV in Bayern, um mit dem Bescheid des Landesamtes für Pflege eine Anerkennung als Pflegefachmann / Pflegefachfrau zu erhalten.
Termin | Ort | Preis* |
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07.04.2025- 22.10.2025 | München | 2.100,00 € |
Berufsbegleitender Anpassungslehrgang mit 240 UE gemäß § 44 PflAPrV
Pflegekräfte aus Drittstaaten, die sich für ein Leben in Deutschland entscheiden, bringen bereits eine Ausbildung oder ein Studium mit. Je nach Herkunftsland unterscheiden sich das Pflege- und Berufsverständnis und bestimmte Pflegestandards. Im Rahmen des Anpassungslehrganges können diese ihr Fachwissen und ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen ergänzen, um die Anerkennung als Pflegefachkraft Bayern zu erlangen.
Inhalte
Im Bescheid des Landesamtes für Pflege (LfP) ist der Umfang des Anpassungslehrganges mit 240 UE (1 UE sind 45 Minuten) festgelegt.
Die Unterrichtseinheiten teilen sich auf in
Unterricht in Präsenz 120 UE, sowie
Unterricht im virtuelles Klassenzimmer 84 UE (= 35 %) – das bedeutet der Unterricht erfolgt zu bestimmten Zeiten online und
Selbststudium 36 UE (= 15 %) anhand von Skripten und Arbeitsaufgaben bzw. Fallbearbeitung
Prüfung
Den Abschluss des Anpassungslehrgangs bildet ein Abschlussgespräch mit Prüfungscharakter über die im Rahmen des Anpassungslehrgangs erworbenen, vertieften, erweiterten Kompetenzen (Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 3 PflAPrV). Die erworbenen, vertieften oder erweiterten Kompetenzen sollen anhand einer komplexen Pflegesituation dargestellt werden.
Für die Präsentation des Falles sowie vertiefende Rückfragen, Reflexion und Transferfragen des Anerkennungssuchenden stehen max. 60 Minuten zur Verfügung.
Anerkennung Pflegefachkraft Bayern
Durch das im Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV erworbene Wissen und dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefachkraft in Bayern erfüllt.