Seminar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH
Aufbaumodul zum Anpassungslehrgang I gemäß § 44 PflAPrV in Bayern, um mit dem Bescheid des Landesamtes für Pflege eine Anerkennung als Pflegefachmann / Pflegefachfrau zu erhalten.
Termin | Ort | Preis* |
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11.11.2025- 25.03.2026 | München | auf Anfrage |
Berufsbegleitender Aufbaulehrgang mit 200 UE gemäß § 44 PflAPrV im Anschluss an die bereits absolvierten 240 UE des Anpassungslehrgangs I
Pflegefachkräfte aus Drittstaaten, die sich für ein Leben in Deutschland entscheiden, bringen bereits eine Ausbildung oder ein Studium mit. Je nach Herkunftsland unterscheiden sich das Pflege- und Berufsverständnis und bestimmte Pflegestandards.
Sie haben bereits den Anpassungslehrgang I durchlaufen und müssen gemäß Ihres Bescheides vom Landesamt für Pflege noch weitere 200 Stunden Anpassungsmaßnahme vorweisen, da Sie laut Bescheid eine Anpassungsmaßnahme mit 440 Stunden ablegen müssen.
Im Rahmen des Aufbaulehrganges können Sie Ihr Fachwissen und ihre bisherigen beruflichen Erfahrungen weiter vertiefen, um die Anerkennung als Pflegefachkraft Bayern zu erlangen.
Sollten Sie noch keinen Anpassungslehrgang mit 240 UE belegt haben, buchen Sie den Grundlagenkurs.
Inhalte
Folgende Themen werden weiter vertieft:
Die Umsetzung der 200 UE erfolgt in einer Kombination aus Präsenzunterricht, Virtuellem Klassenzimmer und Selbststudium.
Virtuelles Klassenzimmer, das bedeutet der Unterricht erfolgt zu bestimmten Zeiten online.
Selbststudium anhand von Skripten und Arbeitsaufgaben bzw. Fallbearbeitung.
Prüfung
Den Abschluss des Anpassungslehrgangs bildet ein Abschlussgespräch mit Prüfungscharakter über die im Rahmen des Anpassungslehrgangs erworbenen, vertieften, erweiterten Kompetenzen (Rechtsgrundlage: § 44 Abs. 3 PflAPrV). Die erworbenen, vertieften oder erweiterten Kompetenzen sollen anhand einer komplexen Pflegesituation dargestellt werden.
Für die Präsentation des Falles sowie vertiefende Rückfragen, Reflexion und Transferfragen des Anerkennungssuchenden stehen max. 60 Minuten zur Verfügung.
Anerkennung Pflegefachkraft Bayern
Durch das im Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV erworbene Wissen und dem erfolgreichen Abschluss der Prüfung sind die Voraussetzungen für die Anerkennung als Pflegefachkraft in Bayern erfüllt.
Im Bescheid des Landesamtes für Pflege (LfP) ist der Umfang des Anpassungslehrganges mit 440 UE (1 UE sind 45 Minuten) festgelegt und eine Teilnahme im Umfang von 240 UE ist bereits erfolgt.