Seminare
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Arbeitsrecht für Ausbilder

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Die Strukturveränderungen in der Wirtschaft und die Flut immer neuer Arbeitsgesetze stellen Personalverantwortliche und Ausbilder vor ständig neue Herausforderungen.

Hinzu kommt: Die Auszubildenden sind anspruchsvoller geworden. Sie kennen ihre Rechte. Aber kennen Sie als Ausbilder Ihre Rechte und die Rechte des Ausbildungsbetriebes, vor allem wenn ein Ausbildungsverhältnis nicht so reibungslos verläuft, wie Sie das erwartet haben? 

Das Berufsbildungsgesetz bildet den Rahmen für das Seminar. Im Mittelpunkt steht ein Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundregeln, die bei der Einstellung, der Beschäftigung und der späteren Übernahme von Auszubildenden zu beachten sind. 

Termin Ort Preis*
17.06.2025 online 850,00 €
04.09.2025 Wuppertal 850,00 €
04.12.2025 Wuppertal 850,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Grundzüge des Berufs­bil­dungs­ge­setzes, u. a.

  • Duales System

  • Verbund­aus­bildung

  • Duales Studium

  • Eignung von Ausbildungspersonal und Ausbil­dungs­stätte

Anbahnung und Abschluss des Ausbil­dungs­ver­trages, u. a.

  • Werbung / Gewinnung von Auszu­bil­denden

  • Fragerecht bei der Einstellung

  • Allgemeines Gleich­be­hand­lungs­gesetz

Probezeit / Verlän­gerung der Probezeit

Verkürzung / Verlän­gerung der Ausbildung

Pflichten des Ausbil­denden

Pflichten des Auszu­bil­denden

Vergütung

Ausgewählte Fragen des Urlaubsrechts

Arbeits­zeit­recht

  • Regeln für volljährige Auszu­bil­dende

  • Regeln für jugend­liche Auszu­bil­dende

Abmahnung (mit Mustertext)

Kündigung in der Probezeit

Fristlose Kündigung nach Ablauf der Probezeit

  • Welche Gründe reichen, welche nicht?

  • Stolpersteine und Fehlerquellen bei der Kündigung

  • Anfechtungs- und Klagemöglichkeiten

Nicht­bestehen der Abschluss­prüfung – Folgen

Bestehen der Abschluss­prüfung – Folgen

Befristete Übernahme

Jugend- und Auszu­bil­dendenvertretung

  • Kündi­gungs­mög­lich­keiten

  • Übernahmeanspruch

Erfah­rungs­aus­tausch

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