Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Termin | Ort | Preis* |
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25.11.2024- 27.11.2024 | Offenbach am Main | 1.395,00 € |
Der Lehrgang dient mit 32 Lehreinheiten auch dem Erwerb der Arbeitsschutzfachlichen Kenntnisse nach den Ausbildungsanforderungen der RAB 30, Anlage B.
Im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen sind Beschäftigte im Baugewerbe hohen Unfall- und Gesundheitsrisiken ausgesetzt.
Über die Hälfte aller schweren Arbeitsunfälle ereignet sich auf Baustellen. Die Gefahrensituationen ergeben sich aus ständig wechselnden Verhältnissen der technologischen Abläufe, den Witterungseinflüssen, dem Termindruck und auch daraus, dass die Arbeiten von Beschäftigten verschiedener Arbeitgeber ausgeführt werden.
Dies stellt hohe Anforderungen an die Koordination und Abstimmung bezüglich der zu planenden Schutzmaßnahmen.
Inhalte
Das Seminar erfüllt die Forderung zum Erhalt der Fachkunde für Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach ASiG § 5 (3), DGUV Vorschrift 2 Anlage 2 Ziffer 9 (ständige Fortbildung) und für Sicherheitsbeauftragte gem. DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 (regelmäßige Weiterbildung)
Neben dem Arbeitsschutzgesetz und sonstigen Rechtsvorschriften sind von Arbeitgebern und Beschäftigten bei Bautätigkeiten insbesondere die Baustellenverordnung (BaustellV), die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) und die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) zu beachten.
Bei Errichtung einer baulichen Anlage sind der Bauherr sowie die am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden - so auch der Arbeitsschutz.
Bei Planung und Ausführung von Bauvorhaben müssen geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren eingesetzt werden, die über arbeitsschutzfachliche Kenntnisse verfügen.
Der Auftragnehmer hat für die Ordnung auf der Arbeitsstelle zu sorgen. Er ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern verantwortlich.
Der Auftraggeber (Bauherr) ist verpflichtet, bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmen zu regeln.