Atemschutzgeräteträger - Ausbildung nach DGUV 112-190 -Isoliergeräte.
Seminar - TÜV Rheinland Akademie GmbH
Atemschutz zählt zur Persönlichen Schutzausrüstung, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten und irreversiblen Gesundheitsschäden schützt. Der Arbeitgeber ist im Rahmen seiner Fürsorgepflicht verpflichtet, Beschäftigte vor der ersten Benutzung von Atemschutzgeräten und danach einmal jährlich theoretisch und praktisch zu unterweisen (DGUV Regel 112-190).
Sichere und wirkungsvolle Benutzung vonAtemschutzgeräten.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
16 UE
Teilnahmevoraussetzungen:
Sie müssen unter Atemschutz beruflich arbeiten und folgende Voraussetzungen erfüllen:
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach G 26.3 (ohne Nachweis ist die Teilnahme an den praktischen Übungen nicht möglich und es kann auch keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden!)
Personen, die Arbeiten unter Atemschutz (filtrierend, isolierend) gemäß DGUV Regel 112-190 durchführen müssen (z. B. Fachkräfte aus den Bereichen Kanalinspektion oder -instandhaltung, Instandsetzung in der chemischen Industrie, Stadtwerke).
Seminarkennung:
K170S14130N2542651
Anbieterinformationen
TÜV Rheinland Akademie GmbH
Herr TÜV Rheinland Akademie GmbH Alboinstraße 56
12103 Berlin
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