Seminar - TAE – Technische Akademie Esslingen
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Anwendung von Lasern werden insbesondere durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert Oktober 2017) und durch Beachtung der Festlegungen und beispielhaften Maßnahmen in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Fassung Dezember 2018; Änderung der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" August 2021) erfüllt. Der Arbeitgeber hat hierzu für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV einen Laserschutzbeauftragten (LSB) schriftlich zu bestellen. Die erforderlichen Fachkenntnisse sind dabei durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch spezifische Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, und zwar für die Laser-Einrichtungen bzw. -Anlagen, für die er bestellt wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die erforderlichen Fachkenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Exposit...
Termin | Ort | Preis* |
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08.05.2025- 09.05.2025 | Ostfildern | 1.200,00 € |
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Anwendung von Lasern werden insbesondere durch die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV, zuletzt geändert Oktober 2017) und durch Beachtung der Festlegungen und beispielhaften Maßnahmen in den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung (aktuelle Fassung Dezember 2018; Änderung der TROS Laserstrahlung Teil "Allgemeines" August 2021) erfüllt. Der Arbeitgeber hat hierzu für den Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 gemäß § 5 Absatz 2 der OStrV einen Laserschutzbeauftragten (LSB) schriftlich zu bestellen. Die erforderlichen Fachkenntnisse sind dabei durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch spezifische Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten.
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, und zwar für die Laser-Einrichtungen bzw. -Anlagen, für die er bestellt wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die erforderlichen Fachkenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte, sowie die biologischen Wirkungen von Laserstrahlung mit den daraus resultierenden direkten und indirekten Gefährdungen behandelt.
Außerdem werden die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung neben den Rechten und Pflichten des Laserschutzbeauftragten ausführlich dargelegt.
Die vermittelten Fachkenntnisse tragen wesentlich dazu bei, dass der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb von Laser-Einrichtungen kennt und den Arbeitgeber/Unternehmer bei der Überwachung des sicheren Betriebs der betreffenden Laser-Einrichtungen unterstützen kann.
Der Lehrgang ist thematisch so umfassend ausgerichtet, dass er die Anforderungen an einen allgemeinen Kurs entsprechend den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung, Teil "Allgemeines" erfüllt, und damit anwendungsübergreifend für industrielle, gewerbliche, institutionelle und medizinische Anwendungen von Laser-Einrichtungen geeignet ist. Der Lehrgang berücksichtigt auch die Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 303-005 "Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten ...".
Das Seminar ist vom Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI) als geeignet für die Weiterbildung von Sicherheitsfachkräften nach § 5 (3) ASiG eingestuft worden, und die Teilnehmer erhalten auf der qualifizierten Teilnahmebescheinigung 3 VDSI-Punkte Arbeitsschutz.
Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4, und zwar für die Laser-Einrichtungen bzw. -Anlagen, für die er bestellt wurde. Zur Erfüllung dieser Aufgaben vermitteln Experten in diesem Lehrgang die erforderlichen Fachkenntnisse zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen sowie zu persönlichen Schutzausrüstungen. Darüber hinaus werden die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes, die charakteristischen Eigenschaften und Kenngrößen der Laserstrahlung, die Laserklasseneinteilung, die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte, sowie die biologischen Wirkungen von Laserstrahlung mit den daraus resultierenden direkten und indirekten Gefährdungen behandelt.
Außerdem werden die Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung neben den Rechten und Pflichten des Laserschutzbeauftragten ausführlich dargelegt.
Die vermittelten Fachkenntnisse tragen wesentlich dazu bei, dass der Laserschutzbeauftragte den sicheren Betrieb von Laser-Einrichtungen kennt und den Arbeitgeber/Unternehmer bei der Überwachung des sicheren Betriebs der betreffenden Laser-Einrichtungen unterstützen kann.
Der Lehrgang ist thematisch so umfassend ausgerichtet, dass er die Anforderungen an einen allgemeinen Kurs entsprechend den Technischen Regeln TROS Laserstrahlung, Teil "Allgemeines" erfüllt, und damit anwendungsübergreifend für industrielle, gewerbliche, institutionelle und medizinische Anwendungen von Laser-Einrichtungen geeignet ist. Der Lehrgang berücksichtigt auch die Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 303-005 "Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten ...".