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Beihilfefähigkeit von zahnärztlichen implantologischen Leistungen

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Die Kosten im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. Beihilfeberechtigte müssen oftmals verschiedene Aufwendungen für (zahn)ärztliche Behandlung, Arznei- oder Hilfsmittel ganz oder teilweise selbst tragen. Die Grundlage hierfür bilden Landesbeamtengesetz mit §75, die BVO-NRW mit §§3 und 4 und die BVO-NRW Anlage 7, sowie aktuelle Erlasse des Finanzministeriums und Gerichtsurteile.

Erfahren Sie in unserem Beihilferechtseminar auf Grundlage der BVO-NRW alles Wissenswerte rund um die Beihilfefähigkeit von implantologischen Leistungen in zahnärztlichen Rechnungen und Kostenvoranschlägen.

 

Gute Grundkenntnisse in der Systematik der BVO-NRW und der Gebührenordnungen nach GOÄ/GOZ sind erforderlich.

Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres viertägigen Grundlagen-Lehrgangs im Beihilferecht.

Termin Ort Preis*
27.09.2024 Wuppertal 515,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Gesetz­liche Grund­lagen:

  • BVO-NRW mit Anlage 7,

  • Erlasse des Finanzministeriums

  • Aktuelle Gerichtsurteile

  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ)

Themen:

  • Implantologie unter der Lupe der BVO-NRW und der Anlage 7

  • Schwellenwertüberschreitung und Begründungen

  • Abdingungen in der Gebührenhöhe nach § 2 Abs. 1 und Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ

  • Übergang durch § 6 Abs. 2 GOZ in freigeschaltete Komplexe in der GOÄ für den Zahnarzt

  • Analoge Berechnungen nach § 6 Abs. 1 der GOZ mit Zielleistungsprinzip nach § 4 GOZ

  • Pauschale in der BVO-NRW für Implantate plus Höchstgrenze an Implantaten

  • Höchstgrenze auch bei vorhandenen Implantaten – mit Ausnahme

  • Indikationsregelung bei Implantaten

  • Labor/Material: Was gehört zur Pauschale, was gehört zur Suprakonstruktion?

  • Voranerkennungsverfahren – wann sinnvoll, wann ein Muss?

  • Pauschalregelung Betrag bei Reparaturen

  • Reparaturen an vorhandenen Implantatskonstrukten (Austausch von Verbindern) und an Suprakonstruktionen

  • Erneuerung von Implantaten bei Periimplantitis und Erneuerung der Suprakonstruktion

 

Die Teilnehmer können gerne eigene Rechnungen für Fallbeispiele mitbringen, die dann gemeinsam geprüft werden.

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