Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. Beihilfeberechtigte müssen oftmals verschiedene Aufwendungen für (zahn)ärztliche Behandlung, Arznei- oder Hilfsmittel ganz oder teilweise selbst tragen. Die Grundlage hierfür bilden Landesbeamtengesetz mit §75, die BVO-NRW mit §§3 und 4 und die BVO-NRW Anlage 7, sowie aktuelle Erlasse des Finanzministeriums und Gerichtsurteile.
Erfahren Sie in unserem Beihilferechtseminar auf Grundlage der BVO-NRW alles Wissenswerte rund um die Beihilfefähigkeit von implantologischen Leistungen in zahnärztlichen Rechnungen und Kostenvoranschlägen.
Gute Grundkenntnisse in der Systematik der BVO-NRW und der Gebührenordnungen nach GOÄ/GOZ sind erforderlich.
Als optimale Vorbereitung auf dieses Seminar empfehlen wir den vorherigen Besuch unseres viertägigen Grundlagen-Lehrgangs im Beihilferecht.
Termin | Ort | Preis* |
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27.09.2024 | Wuppertal | 515,00 € |
Gesetzliche Grundlagen:
BVO-NRW mit Anlage 7,
Erlasse des Finanzministeriums
Aktuelle Gerichtsurteile
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ)
Themen:
Implantologie unter der Lupe der BVO-NRW und der Anlage 7
Schwellenwertüberschreitung und Begründungen
Abdingungen in der Gebührenhöhe nach § 2 Abs. 1 und Verlangensleistung nach § 2 Abs. 3 GOZ
Übergang durch § 6 Abs. 2 GOZ in freigeschaltete Komplexe in der GOÄ für den Zahnarzt
Analoge Berechnungen nach § 6 Abs. 1 der GOZ mit Zielleistungsprinzip nach § 4 GOZ
Pauschale in der BVO-NRW für Implantate plus Höchstgrenze an Implantaten
Höchstgrenze auch bei vorhandenen Implantaten – mit Ausnahme
Indikationsregelung bei Implantaten
Labor/Material: Was gehört zur Pauschale, was gehört zur Suprakonstruktion?
Voranerkennungsverfahren – wann sinnvoll, wann ein Muss?
Pauschalregelung Betrag bei Reparaturen
Reparaturen an vorhandenen Implantatskonstrukten (Austausch von Verbindern) und an Suprakonstruktionen
Erneuerung von Implantaten bei Periimplantitis und Erneuerung der Suprakonstruktion
Die Teilnehmer können gerne eigene Rechnungen für Fallbeispiele mitbringen, die dann gemeinsam geprüft werden.