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Berater*in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Webinar - Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft (bbw) gGmbH

Der Gesetzgeber hat mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), welches Ende 2015 verabschiedet wurde, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) eingeführt. Somit haben Einrichtungen die Möglichkeit die Bewohner und deren Angehörige ausführlich zu beraten. Eigens geschulte Berater*innen übernehmen diese Aufgabe, arbeiten mit Angehörigen, Ärzten und Pflegepersonal zusammen und dokumentieren die Vereinbarung.

Termin Ort Preis*
27.01.2025- 05.02.2025 online 1.580,00 €
26.02.2025- 05.03.2025 online 1.580,00 €
24.03.2025- 02.04.2025 online 1.580,00 €
26.05.2025- 04.06.2025 online 1.580,00 €
21.07.2025- 30.07.2025 online 1.580,00 €
29.09.2025- 08.10.2025 online 1.580,00 €
27.10.2025- 05.11.2025 online 1.580,00 €
01.12.2025- 10.12.2025 online 1.580,00 €
26.01.2026- 04.02.2026 online 1.580,00 €
09.03.2026- 18.03.2026 online 1.580,00 €
20.04.2026- 29.04.2026 online 1.580,00 €
08.06.2026- 17.06.2026 online 1.580,00 €
13.07.2026- 22.07.2026 online 1.580,00 €
21.09.2026- 30.09.2026 online 1.580,00 €
26.10.2026- 11.11.2026 online 1.580,00 €
09.12.2026- 18.12.2026 online 1.580,00 €

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*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Weiterbildung nach § 132g SGB V

Der Gesetzgeber hat mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG), welches Ende 2015 verabschiedet wurde, die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§ 132g SGB V) eingeführt. Für die Vergütung der Leistung haben alle Leistungserbringerverbände in Bayern eine kollektive Vereinbarung mit den Krankenkassen getroffen. Die Vergütung wurde auf Landesebene für Bayern ab 01.01.2023 wieder erhöht. Für die Einrichtungen hat dies den Vorteil, dass die Vergütung über ein einfaches und unbürokratisches Beitrittsverfahren angewandt werden kann. Zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, das Beratungsangebot entsprechend der kollektiven Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen abzurechnen. Ziel der bundesweiten Vereinbarung ist es, für die Leistungsberechtigten eine qualifizierte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase verfügbar zu machen, die den Bedürfnissen und individuellen Wünschen der Bewohner*innen nach Verlässlichkeit und Selbstbestimmung gerecht wird. Weitere Informationen sind zu finden auf der Seite des GKV-Spitzenverbands.

Hinweise zur Weiterbildung Berater nach § 132g SGB V

  • Wir bieten diese Weiterbildung mit Online-Modulen an. Details erfahren Sie von Ihren Ansprechpartner*innen, die bei den einzelnen Terminen hinterlegt sind.
  • Es entstehen ggf. zusätzliche Kosten für Praxisbesuche. Bitte sprechen Sie uns an.
  • Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat der bbw gGmbH, das den Landesverbänden der Krankenkassen bzw. Verbänden der Ersatzkassen vorzulegen ist.
  • Wir bieten auch zahlreiche Fortbildungsthemen für Berater*innen an.

Informationsmaterial und Beratung

  • Fordern Siehier kostenfreies Infomaterialan.
  • Die Durchführungsorte, Termine und Ansprechpartner*innen finden Sie weiter unten auf dieser Seite, gerne beraten Sie unsere Ansprechpartner*innen vor Ort. 

Inhalte

  • Einführung in die Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
  • Medizinisch-pflegerische Sachverhalte
  • Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
  • Implementierung und Umsetzung in der Praxis
  • Simulation in Kleingruppen
  • Dokumentation und Vernetzung

Die Weiterbildung gliedert sich in zwei Teile:

Der erste Teil beinhaltet 48 Unterrichtseinheiten Theorie sowie 12 Unterrichtseinheiten bestehend aus zwei Beratungsprozessen in Begleitung einer*s Dozent*in sowie Vor- und Nachbereitung und Dokumentation.

Für Ersatztermine fallen zusätzliche Gebühren an.

Nach Abschluss des ersten Teils der Weiterbildung und entsprechendem Nachweis sind Sie berechtigt, Leistungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung zu Lasten der Krankenkassen zu erbringen.

Der zweite Teil der Weiterbildung dient der Sammlung weiterer Praxiserfahrung: Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres, die alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden.

Ziele/Bildungsabschluss:

Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerlichen Versorgung für die letzte Lebensphase. Einrichtungen, welche die Leistung erbringen und abrechnen möchten, müssen hierfür über spezifisch geschulte Berater*innen verfügen. Mit dieser Weiterbildung qualifizieren Sie Ihre Pflegefachkräfte zu entsprechenden Berater*innen gemäß den Vorgaben nach § 132g SGB V.

Teilnahmevoraussetzungen:

Pflegefachkräfte sowie Fachkräfte von Einrichtungen der Eingliederungshilfe wie Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen, Erzieher oder vergleichbare Ausbildungen bzw. Studium mit Berufserfahrung (Ärzte, Sozial-, Geistes- und Erziehungswissenschaftler, Psychologen, Theologen, Sozialarbeiter) mit dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre mindestens im Umfang von einer halben Stelle - vgl. Vereinbarung nach § 132g Abs. 3 SGB V.

Zielgruppe:
  • Fachkräfte
Seminarkennung:
OFR-10701-24-02
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