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Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 424 Schulungen (mit 2.147 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 03.07.2025- 04.07.2025
  • Köln
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. So müssen zum Beispiel
im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen
beschäftigte Personen regelmäßig über die
möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
unterwiesen werden. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der in den VdS-Richtlinien
für Gaslöschanlagen geforderte „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
15 Unterrichtseinheiten bzw. 11,2 Zeitstunden gemäß IDD* DGUV-Information 205-026

  • 03.09.2025- 04.09.2025
  • Köln
  • 1.511,30 €


Nach dem geltenden Bauordnungsrecht ist
die Leitung des betreibenden Betriebs für die Funktionstüchtigkeit
von Brandschutzanlagen verantwortlich. Bei
Gaslöschanlagen
sind darüber hinaus die Verantwortlichkeiten
und Aufgaben aus den berufsgenossenschaftlichen
Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim
Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen (DGUV Information
205-026) zu beachten. So müssen zum Beispiel
im Flutungsbereich oder in angrenzenden Bereichen
beschäftigte Personen regelmäßig über die
möglichen Gefahren und die erforderlichen Schutzmaßnahmen
unterwiesen werden. Die aus dieser Verantwortung
resultierenden Aufgaben können an befähigten Mitarbeitende
delegiert werden.
Eine solche befähigte Person stellt der in den VdS-Richtlinien
für Gaslöschanlagen geforderte „Gaslöschanlagenwart“
dar. Die Anforderungen an die Befähigung
ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV). Näher beschrieben werden diese Anforderungen
in dem VdS-Merkblatt „Befähigte Person nach
BetrSichV zur Prüfung von automatischen ortsfesten
Feuerlöschanlagen (VdS 6007).
„Gaslöschanlagenwarte“ führen die vorgeschriebenen
Kontrollen durch, veranlassen erforderliche Reparaturen
und tragen alle getroffenen Maßnahmen sowie Ereignisse
in ein Betriebsbuch ein.
Neben den theoretischen Grundlagen bereitet dieser
Lehrgang sehr praxisnah auf die Aufgaben der Gaslöschanlagenwärter
vor, aber auch auf die zu treffenden
Maßnahmen, die bei betrieblichen Änderungen notwendig
werden. Hierzu werden im praktischen Teil der
Ausbildung Demo-Gaslöschanlagen besichtigt, an denen
die durchzuführenden Kontrollen gezeigt werden.
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.
15 Unterrichtseinheiten bzw. 11,2 Zeitstunden gemäß IDD* DGUV-Information 205-026

  • 29.04.2025
  • Bremen
  • 666,40 €
15 weitere Termine

Nach ASR A1.8 und DGUV Information 208-032 (bisherige BGI 5189)

  • 23.06.2025- 25.06.2025
  • Mannheim
  • 1.541,05 €
3 weitere Termine

05-521 - Ausbildung zum Ausbilder für Kranführer nach DGUV Grundsatz 309-003 Flur- und kanzelgesteuerte, ortsfeste Krane

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • 351,05 €


05-531 - Zur Prüfung befähigte Person von Schultafeln gemäß DGUV Information 202 021 Vermittlung der erforderlichen Prüffachkunde

  • 09.09.2025
  • Nürtingen
  • 529,55 €
1 weiterer Termin

03-178 - Fortbildung der zur Prüfung befähigten Person für die Prüfung von Leitern, Tritten, Steigleitern, Roll- / Fahrgerüsten und Gerüsten Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde

  • 13.05.2025- 14.05.2025
  • Sulzbach
  • 1.124,55 €
8 weitere Termine

03-45 - Ausbildung zum Ausbilder für die Bediener von Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008

  • 29.04.2025
  • Hannover
  • 666,40 €
2 weitere Termine

Vorsprung durch Qualifizierung

  • 28.04.2025- 29.04.2025
  • Rostock
  • 1.297,10 €
18 weitere Termine

Gemäß DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100

Webinar

  • 14.05.2025
  • online
  • 922,25 €
    830,03 €


In die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde der Begriff der „wesentlichen Veränderung“ mit in den Anwendungsbereich aufgenommen und rückt damit dieses Thema nochmal verstärkt in den rechtlichen Fokus. Sobald ein Betreiber eine Maschine verändert, muss er prüfen, ob er zum Hersteller i. S. d. Maschinenverordnung wird! Egal, ob eine Maschine verkettet, umgebaut oder modernisiert wird – bei jeder Änderung muss unbedingt geprüft werden, welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Betreiber hat. In jedem Fall muss laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nachgewiesen werden, dass die Maschine weiterhin für die Mitarbeiter sicher ist. Bei einer wesentlichen Veränderung der Maschine wird ein Betreiber rechtlich gesehen sogar zum Hersteller – mit allen Pflichten aus der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Aber wann ist eine Veränderung „wesentlich“? Was muss beachtet werden, wenn die Konformität neu bewertet und eine Risikobeurteilung gemacht werden muss? Und wer trägt wofür die Verantwortung, wenn mehrere Firmen zuliefern bzw. am Umbau beteiligt sind? Kompetente Antworten auf diese Fragen gibt unser eintägiges Praxisseminar.


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