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Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 424 Schulungen (mit 2.147 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

  • 24.04.2025- 25.04.2025
  • Köln
  • 1.184,05 €
7 weitere Termine

2-Tage Intensiv-Seminar

Fachgerechtes Prüfen elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3, VDE 0100-600, VDE 0105-100, VDE 0701, VDE 0702 sowie VDE 0113-1

Prüfung elektrischer Anlagen, Geräte und Maschinen

Für Ihre englischsprachigen Mitarbeiter bieten wir den Lehrgang in englischer Sprache an.

  • 08.05.2025
  • Halle (Saale)
  • 821,10 €
2 weitere Termine

Grundqualifikation

  • Termin auf Anfrage
  • Ort auf Anfrage
  • auf Anfrage


04-803 - Refresherkurs: Prüfungen an Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1), DIN VDE 0105-100 und BetrSichV Praxislehrgang: Erhalt der Qualifikation als zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV § 2 Abs. 6

Webinar

  • 17.09.2025
  • online
  • 261,80 €


64-63a - Webinar: Die Elektrofachkraft als Anlagen- und / oder Arbeitsverantwortlicher - Modul 1 Erwerb der Fachkunde für die Übernahme der Rolle des Anlagen- und / oder Arbeitsverantwortlichen

  • 15.05.2025
  • Wuppertal
  • 750,00 €


Alle Gebäude, egal ob modern oder älter, enthalten zahlreiche elektrotechnische Anlagen. Wer sie betreibt, ist dafür verantwortlich, sie regelmäßig zu warten, ihre Sicherheit zu gewährleisten und Unfälle oder Brände zu vermeiden.

Was genau ist da zu tun?

Dieses Seminar bietet eine kompakte Einführung in die elektrotechnischen Grundlagen für Immobilien und Gebäude. Ausgehend von den zentralen Prinzipien und Komponenten der Elektrotechnik informieren Sie sich, welche Sicherheitsstandards für den Anlagenbetrieb umzusetzen sind. Dazu lernen Sie die aktuellen rechtlichen und technischen Vorschriften kennen, die für die Elektrosicherheit in Gebäuden gelten.

Darüber hinaus erarbeiten Sie, wie Sie Gefahrenquellen identifizieren, Risiken bewerten, präventive Schritte unternehmen und mit Störfällen erfolgreich umgehen. Wenn Sie all dies in einem Maßnahmenplan verbinden, können Sie Haftungsverpflichtungen wirksam minimieren.

Alle Workshop-Themen werden durch ausführliche Praxisdemonstrationen und Übungen veranschaulicht.

  • 23.04.2025
  • Halle (Saale)
  • 571,20 €
4 weitere Termine

Unterweisung im Umgang mit Anschlagmitteln nach DGUV Regel 109-017

  • 05.05.2025
  • Köln
  • 862,75 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 16.06.2025
  • Hamburg
  • 862,75 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 25.08.2025- 26.08.2025
  • Köln
  • 862,75 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.

  • 03.11.2025- 04.11.2025
  • Köln
  • 862,75 €


Laut den Landesbauordnungen und der Betriebssicherheitsverordnung sind die Betreiber baulicher Anlagen dazu verpflichtet, Brand- und Rauchschutztüren und -tore jederzeit sicher und funktionstüchtig zu halten. Daher müssen diese nach dem Einbau, nach Veränderungen und regelmäßig wiederkehrend durch eine sachkundige Person geprüft werden. In diesem Lehrgang werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt, um Brandschutztüren und -tore fachgerecht zu beurteilen und gegebenenfalls Instandhaltungsmaßnahmen durchzuführen oder zu veranlassen.Zusatzlich bietet VdS die Moglichkeit mit Absolvierung dieses Lehrgangs die notwendige fachliche Einweisung zu erhalten, um im Sinne der DIN 14677-1 die monatlichen Sicht- und Funktionsprufung an Feststellanlagen/Freilaufturschliesern (Offenhaltung) durchzufuhren.
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
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Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.
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