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Betriebssicherheitsverordnung Schulungen finden - Das passende Seminar in Ihrer Nähe

Lernformate der Betriebssicherheitsverordnung Schulungen
Präsenzunterricht // Onlinekurs bzw. Fernkurs // Kombination Präsenz & Online

Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 424 Schulungen (mit 2.147 Terminen) zum Thema Betriebssicherheitsverordnung mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:

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1 weiterer Termin

Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gem. RAB 30, Anlage B

1. Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
-Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
-Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
-Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich

1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
-Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
-Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
-Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
-Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
-Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
-Baustellenverordnung
-Arbeitsstättenverordnung
-Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
-PSA-Benutzungsverordnung
-Lastenhandhabungsverordnung
-Betriebssicherheitsverordnung
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger











2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche
Schutzmaßnahmen

2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen (DIN 4123)
-Erdverlegte Leitungen und Anlagen

2.2 Gefährdung durch Absturz
-Absturzsicherungen
-Auffangeinrichtungen
-Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
-Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
-Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
-Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
-Brauchbarkeitsnachweis

2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen

2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und
indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
-Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen

2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
-Grundlagen der Brandentstehung
-Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
-Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
-Bekämpfung von Entstehungsbränden

2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
-Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
-Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
-Grenzwerte
-Gefahrstoffinformationssysteme

2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
-Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
-Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz

2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten


2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und
Lagerung
-Arbeitsplätze und Verkehrswege
-Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)

2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
-Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
-Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel

2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration

2.13 Einrichtungen der Ersten Hilfe
-Vorsorgemaßnahmen
-Rettungskette
-Sanitätsräume

2.14 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen

2.15 Persönliche Schutzausrüstungen
-Bewertung und Auswahl
-Bereitstellungs- und Benutzungspflicht

2.16 Arbeitszeitregelungen
-Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur
Arbeitszeit)
-Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe


Insbesondere bei gefährlichen Baumaßnahmen kann es erforderlich sein, dass sich der
Koordinator besondere, erweiterte Kenntnisse aneignet.

- schriftliche Prüfung -

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Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse gem. RAB 30, Anlage B

1. Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
-Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
-Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
-Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich

1.1 Inhalte des Arbeitsschutzgesetzes
-Rechtliche Stellung des Arbeitsschutzgesetzes
-Adressaten und ihre Schutzverpflichtungen
-Allgemeine Grundsätze nach § 4 ArbSchG
-Beurteilung der Arbeitsbedingungen und zu treffende Schutzmaßnahmen
-Verpflichtung zur Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber

1.2 Grundzüge der Rechtsverordnungen nach dem ArbSchG
-Baustellenverordnung
-Arbeitsstättenverordnung
-Arbeitsmittelbenutzungsverordnung
-PSA-Benutzungsverordnung
-Lastenhandhabungsverordnung
-Betriebssicherheitsverordnung
1.3 Vorschriften der Unfallversicherungsträger











2 Baustellenspezifische Unfall- und Gesundheitsgefährdungen und erforderliche
Schutzmaßnahmen

2.1 Maßnahmen zur Sicherheit bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Einflüsse auf die Standsicherheit des Bodens
- Sicherungsanforderungen nach UVV und DIN 4124
- Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und
Unterfangungen (DIN 4123)
-Erdverlegte Leitungen und Anlagen

2.2 Gefährdung durch Absturz
-Absturzsicherungen
-Auffangeinrichtungen
-Arten, technische Ausführung und Absturzhöhen
-Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz

2.3 Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Gerüstarten und Einsatzbedingungen
-Arbeits- und Schutzgerüste (DIN 4420)
-Verantwortlichkeiten bei Aufbau und Nutzung von Gerüsten
-Brauchbarkeitsnachweis

2.4 Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen

2.5 Gefährdungen durch Elektrizität
-Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme (Schutz gegen direktes und
indirektes Berühren)
- Errichtung, Instandhaltung und Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
-Sicherheit und Erkennbarkeit von Stromleitungen

2.6 Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
-Grundlagen der Brandentstehung
-Umgang mit explosions- und feuergefährlichen Stoffen
-Brandschutz- und Sicherheitskennzeichnung
-Bekämpfung von Entstehungsbränden

2.7 Gefährdungen durch Gefahrstoffe
-Grundzüge gefahrstoffrechtlicher Vorschriften (ChemG, GefStoffV, TRGS)
-Kennzeichnung, Lagerung und Entsorgung
-Grenzwerte
-Gefahrstoffinformationssysteme

2.8 Maßnahmen zur Sicherheit bei Montagearbeiten
- Allgemeine Grundsätze und Montageanweisung
-Fertigteiltransport, Lagerung und Lastförderung
-Standsicherheit, Zwischenbauzustände und Gefährdungen durch Absturz

2.9 Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten


2.10 Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und
Lagerung
-Arbeitsplätze und Verkehrswege
-Witterungseinflüsse (Winterbauverordnung)

2.11 Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
-Arten und Einsatzbereiche von Maschinen und Geräten
-Prüfungen und Prüffristen für technische Arbeitsmittel

2.12 Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration

2.13 Einrichtungen der Ersten Hilfe
-Vorsorgemaßnahmen
-Rettungskette
-Sanitätsräume

2.14 Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen

2.15 Persönliche Schutzausrüstungen
-Bewertung und Auswahl
-Bereitstellungs- und Benutzungspflicht

2.16 Arbeitszeitregelungen
-Rechtliche Regelungen (Arbeitszeitgesetz und tarifliche Regelungen zur
Arbeitszeit)
-Ausnahmemöglichkeiten für Baubetriebe


Insbesondere bei gefährlichen Baumaßnahmen kann es erforderlich sein, dass sich der
Koordinator besondere, erweiterte Kenntnisse aneignet.

- schriftliche Prüfung -

  • 17.12.2025- 18.12.2025
  • Köln
  • 1.713,60 €


Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung und Ableitung notweniger Schutzmaßnahmen verpflichtet. Auch im Explosionsschutz muss eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person erfolgen. In diesem Seminar erhalten Sie alle Kenntnisse, die nötig sind, um Gefährdungen zu entdecken und zu bewerten.

  • 19.05.2025
  • Hattingen
  • 529,55 €
1 weiterer Termin

03-104 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien Umsetzen der Regelwerke in die betriebliche Praxis

  • 08.10.2025- 22.01.2026
  • Berlin
  • 4.629,10 €


HSE-Manager:innen initiieren und leiten Veränderungsprozesse in Bezug auf Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltthemen an (Health, Safety und Environment – HSE). Die Hauptverantwortlichkeit liegt darin, die HSE-Performance der eigenen Organisation zu messen und kontinuierlich zu steigern. HSE-Manager:innen agieren als Führungskraft für ihr Team. Im Qualifizierungsprogramm HSE-Manager:in beschäftigen Sie sich mit den hierfür relevanten Grundlagen aus den Bereichen Arbeitssicherheit, Abfall, Immissionsschutz, Gefahrgut, Gewässerschutz, Brandschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Außerdem setzen Sie sich mit kommunikativen, analytischen und strategischen Herausforderungen auseinander und entwickeln Fähigkeiten, mit denen Sie Ihren Alltag als HSE-Manager:in erfolgreich bewältigen.

  • 15.05.2025
  • Köln
  • 969,85 €
1 weiterer Termin

In Betrieben mit explosionsgefährdeten Bereichen trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter. Es sind Prüfungen durchzuführen, um den Schutz vor Gefährdung durch Explosionen und Brände sicherzustellen. Lernen Sie, die Geräte und Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen nach der Richtlinie 2014/34/ EU zu prüfen.

  • 03.06.2025- 04.06.2025
  • Mainz
  • 1.184,05 €
1 weiterer Termin

2-Tage Intensiv-Seminar

Effektives und praxisgerechtes Vorgehen in der Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik

  • 05.05.2025- 08.05.2025
  • Essen
  • 2.844,10 €
3 weitere Termine

Modulares Lehrgangssystem zum Umweltmanagementsystem

  • 22.04.2025- 25.04.2025
  • Bad Zwischenahn
  • 1.808,80 €
3 weitere Termine

Aufzugsanlagen; Betrieb von Heizungs- und Lüftungsanlagen; Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

  • 22.05.2025
  • Köln
  • 969,85 €
1 weiterer Termin

Hat ein Betrieb Anlagen mit explosionsgefährdeten Bereichen, trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit der Mitarbeiter. Es sind Prüfungen durchzuführen, um Schutz vor Gefährdungen durch Explosion und Brände sicherzustellen. Lernen Sie, Geräte, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen nach der Richtlinie 2014/34/ EU zu prüfen.
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