Brandschutz Seminare zur Vermeidung von Sach- und Personenschäden
Ein Feuer im Büro oder Betrieb ist der Alptraum jedes Unternehmers. Um die Sicherheit zu gewährleisten und im Notfall gut ausgestattet zu sein, treffen fast alle Betriebe daher Brandschutzmaßnahmen. Die Anforderungen an einzelne Unternehmen unterscheiden sich dabei nach Branche und Tätigkeitsumfang – schon im Büro ist der Brandschutz Teil des Arbeitsschutzes. In der Produktion oder Logistik erhalten die einschlägigen Vorkehrungen nochmals eine größere Bedeutung. Dies gilt umso mehr, wenn im Arbeitsablauf etwa mit Chemikalien hantiert wird oder komplexe elektrische Anlagen involviert sind. Ein Brandschutz Lehrgang ist aber nicht nur etwas für Brandschutzbeauftragte. Gerade bei industriellen Anlagen beginnen Brandschutzmaßnahmen schon bei der Planung durch die Vermeidung von Brandrisiken. Das Angebot an Brandschutz Seminaren nimmt diese Herausforderungen in ihrer ganzen Breite auf.
Welche Rolle spielt der Brandschutz in Unternehmen?
Selbst dort, wo Produktionsprozesse selbst keine Feuergefahren bergen, ist der Brandschutz ein bedeutender Teil des Arbeitsschutzes. Bereits im Rahmen von Büroarbeit gehören Notfallpläne, das Auszeichnen von Fluchtwegen und die Durchführung von Notfallübungen zum Sicherheitsprotokoll. Insgesamt werden Brandschutzaspekte aufgeteilt in organisatorischen, anlagentechnischen und baulichen Brandschutz. Außerdem wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Schutzmaßnahmen unterschieden.
Zu den organisatorischen Aspekten gehören die Bestellung von Brandschutzhelfern und -beauftragten sowie die Erstellung von Fluchtplänen und Notfallprozeduren. Beim baulichen Brandschutz geht es um die Verringerung von Brandrisiken etwa durch die Verwendung von Baustoffen mit geringer Brandlast. Auch die Planung von Fluchtwegen, Brandschutztüren und sicheren Lagerstätten für Gefahrstoffe gehört dazu. Die anlagentechnische Dimension umfasst die Technik, die zur Eindämmung und Bekämpfung von Bränden eingesetzt werden, also etwa Feuermelder, Handfeuerlöscher oder automatische Sprinkler- und Löschanlagen.
Diese drei Aspekte machen zusammen die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen aus. Sie sollen die Entstehung von Bränden durch getroffene Vorkehrungen verhindern. Der abwehrende Brandschutz hingegen bezieht sich auf das Eindämmen und Löschen von Bränden und damit primär auf die Aufgaben von (Betriebs-)Feuerwehren. Übrigens: Ein Brandschutzbeauftragter ist in deutschen Betrieben nicht generell gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings kann die Baubehörde dessen Bestellung von Unternehmen fordern, wenn die Produktionsvorgänge dies nötig machen. Brandschutz Seminare erlauben je nach Ausrichtung die Ausbildung zum Brandschutzhelfer, eine Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten oder die Vermittlung von Expertenwissen zu einzelnen Anwendungsgebieten.
Was lernt man in Brandschutz Seminaren?
Die maßgeblichen Richtlinien zur Brandvermeidung in Deutschland stammen vom Verein für die Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb). Egal ob TÜV, Handelskammer oder privater Anbieter – die regelmäßig aktualisierten vfdb-Richtlinien gehören zu den wichtigsten Vorgaben, die den Rahmen für qualitativ hochwertige Brandschutz Seminare bilden. Ebenfalls dazu gehören die Vorgaben der europäischen Feuerwehrvereinigung CFPA. Zum breit gefächerten Inhalt einzelner Brandschutz Weiterbildungen gehören etwa:
- Umgang mit und Handhabung von Löschgeräten
- Konzipierung von Notfallübungen und -prozeduren
- Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit in ihren brandschutzrechtlichen Anwendungen
- Vorbereitung auf die amtliche Brandschau
- Kenntnis der verschiedenen Brandklassen
- Brandvermeidung und Löschvorgänge bei Chemikalien, Besonderheiten bei Gas, Dampf oder Staub
- Lagerung von Gefahrstoffen und Explosionsschutz
- Brandschutz bei chemischen Produktionsvorgängen, in elektrischen Betriebsräumen oder Kraftwerken
Spezielle Brandschutz Fortbildungen bauen auf Grundlagenwissen auf und vermitteln Neuerungen bei geltenden Regelungen oder sie vertiefen oder erweitern bestehende Kenntnisse. Auf diese Weise deckt das Angebot die Bedürfnisse ganz unterschiedlicher Branchen und Einsatzgebiete ab. Brandschutz Seminare bieten sich daher für Bürobetriebe ebenso an wie für Unternehmen, die Lagerhaltung oder industrielle Produktion betreiben.
Brandschutz Weiterbildung – wer profitiert davon?
Aufgrund der vielfältigen Anwendungsbereiche von Kenntnissen im Brandschutzbereich wenden sich Brandschutz Seminare an eine Vielzahl von Personengruppen aus zahlreichen Branchen. Dazu gehören unter anderem:
- Fachkräfte in der Arbeitssicherheit
- Freiberufliche Brandschutzsachverständige
- Betriebliche Sicherheitsbeauftragte
- Mitglieder und Leiter von Werksfeuerwehren
- Architekten und Bauingenieure in der Anlagenplanung
- Betreiber elektrischer Anlagen
- Mitarbeiter, die zu Brandschutzhelfern und -beauftragten ausgebildet werden sollen
Brandschutz Seminare können darüber hinaus für Mitarbeiter von Versicherungen relevant sein, die sich über die neuesten Entwicklungen bei Arbeits- und Brandschutzrichtlinien informieren möchten. Bereits ausgebildete Mitarbeiter wiederum können sich über ausgewählte Brandschutz Fortbildungen zusätzliche Expertise aneignen, die genau auf ihr Einsatzgebiet abgestimmt ist.
Der Nutzen von Brandschutz Seminaren für Betriebe und Mitarbeiter
Brandschutz Seminare vermitteln auf unterschiedlichen Niveaus Fachkenntnisse, die je nach Unternehmen amtlich gefordert sein können, die aber in jedem Fall wichtige Fertigkeiten verleihen. So erlaubt ein Brandschutz Lehrgang für ausgewählte Mitarbeiter, die innerbetriebliche Arbeitssicherheit zu erhöhen und effektive Maßnahmen für den Ernstfall zu treffen. Nicht zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass auch Feuerversicherungen bei der Festsetzung von Prämien auf Umfang und Qualität der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen achten. Die Bestellung eines zertifizierten Brandschutzbeauftragten kann hier also durchaus Vorteile mit sich bringen.
Auf Seminarmarkt.de finden Sie aktuell 623 Schulungen (mit 2.134 Terminen) zum Thema Brandschutz mit ausführlicher Beschreibung und Buchungsinformationen:
Webinar
Brandschutzlösungen für begrünte Fassaden
- 18.03.2025
- online
- 205,00 €
Fassadenbegrünungen liegen im Trend. Neben dem Holzbau sollen sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern sie schaffen wie Dachbegrünungen auch ein günstiges Mikroklima gegen die sogenannten städtischen Hitzeinseln.
Die Etablierung von Fassadenbegrünungen hat jedoch zur Folge, dass neben Themen wie Ökologie, Ästhetik und Pflanzenpflege auch die Standsicherheit der Begrünungssysteme und damit auch brandschutztechnische Aspekte berücksichtigt werden müssen
Im Seminar werden ausgehend von den Arten der verschiedenen Typen der Fassadenbegrünung die brandschutzrelevanten Anforderungen einer Fassadenkonstruktion mit Fokus auf die Fassadenbegrünungen erläutert.
Webinar
Sicherheit von Veranstaltungen
- 19.03.2025
- online
- 737,80 €
Diese Fachtagung (18.03.2024) findet zusammen mit der Fachtagung „Evakuierung und Räumung von Gebäuden (17.03.2024)“ statt – günstige Kombi-Buchung möglich!
Im Sommer 2024 erwartet uns in Deutschland eines der größten Sportereignisse der letzten Jahre. Die UEFA Euro 2024 soll nahtlos an das unvergessliche Sommermärchen 2006 anschließen und viele Besuchende aus In- und Ausland genauso begeistern wie damals. Im Hintergrund laufen schon nahezu alle Vorbereitungen und Planungen rund um das vierwöchige Turnier. Selbstverständlich soll das Eventhighlight des Jahres unter den bestmöglichen Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.
In der diesjährigen Fachtagung setzen wir daher bewusst den Fokus auf das bevorstehende Großereignis und möchten aufzeigen, wie vielfältig Lösungen für die Sicherheit von Veranstaltungen sein können. Wir laden Sie herzlich ein zu diesem Sonderthema, das sicher auch exemplarisch für Veranstaltungssicherheit – bei großen und kleineren Events – stehen kann. Final bietet die Tagung selbstverständlich wieder viel Raum für aktives Netzwerken.
Weiterbildung
Die Fachtagung eignet sich als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß vfdb-Richtlinien und umfasst 7 Unterrichtseinheiten. Sie erfüllt ebenfalls die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 5,3 Zeitstunden.
Webinar
Ausstattung mit Feuerlöschern – ASR A 2.2
- 21.03.2025
- online
- 205,00 €
Arbeitsstätten müssen je nach Abmessung und Nutzung, der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien sowie der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und ausgestattet sein. Die ASR A 2.2 konkretisiert die Anforderungen des Punktes 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung an die Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sowie die damit verbundenen organisatorischen Maßnahmen.
Sie erlernen die Zielsetzung (Schutzziele) der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen, üben die Anwendung der ASR A 2.2 an Praxisbeispielen und besprechen die Integration in Brandschutzkonzepte.
Webinar
Fluchtwege und Notausgänge - ASR A 2.3
- 21.03.2025
- online
- 205,00 €
Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten. Die ASR A 2.3 konkretisiert die Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fluchtwegen und Notausgänge des Punktes 2.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung, um im Gefahrenfall das sichere Verlassen einer Arbeitsstätte zu gewährleisten.
Sie erlernen die Zielsetzung (Schutzziele) des Einrichtens und Betreibens von Fluchtwegen und Notausgängen, üben die Anwendung der ASR A 2.3 an Praxisbeispielen und besprechen die Integration in Brandschutzkonzepte kennen.
Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen
- 24.03.2025
- Berlin
- 827,05 €
Hinweis: Die jährliche Wartung von Feststellanlagen darf nur von einer Fachkraft für Feststellanlagen mit Kompetenznachweis (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“) erfolgen. Hierzu bieten wir den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ an. Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,2 Zeitstunden.
Fachkraft für Feststellanlagen
- 24.03.2025- 25.03.2025
- Berlin
- 1.422,05 €
Information zum LehrgangHinweis: Beim Besuch dieses insgesamt zweitägigen Lehrgangs wird automatisch als erster Tag der VdS-Lehrgang „Brandschutztüren und -tore sowie Eingewiesene Person für Feststellanlagen“ gebucht. Er bildet die Grundlage für den hier beschriebenen zweiten Tag.
Zur Vermeidung von Feuer- und Rauchausbreitung und zur Sicherung der Fluchtwege im Brandfall ist die fehlerfreie Funktion von Feststellanlagen (FStA) besonders wichtig. Deshalb wird die jährliche Wartung dieser Anlagen nach DIN 14677 verlangt. (siehe Infoblatt Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen). Um die Aufgabe der Wartung durchführen zu können ist eine vertiefte Kenntnis von Feuerschutzabschlüssen, im besonderen von Brandschutztüren und -toren, unbedingt erforderlich. Lernen Sie deshalb an Tag eins alle wichtigen Grundlagen und Prinzipien von Einbau und Wartung ebendieser Feuerschutzabschlüsse, um an Tag zwei die notwendigen Kenntnisse über Aufbau und Wirkweise der Feststellanlagen zu erfahren. Nur im Zusammenspiel dieser Kenntnisse kann die sichere Funktionsweise der Brandschutzeinrichtungen auch über Jahre garantiert und aufrecht erhalten werden.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 19,6 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 14,7 Zeitstunden.
Ziel des Lehrgangs
Der Besuch des Lehrgangs vermittelt zusammen mit den berufsbezogenen Voraussetzungen gemäß DIN 14677-2, die seitens VdS nicht geprüft werden, und den weiteren Anforderungen gemäß der Normenreihe DIN 14677 die Fähigkeiten zur Durchführung der normgerechten Überprüfung und der jährlichen Wartungen von Feststellanlagen.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirmen durchgeführt werden.
Ausschluss
Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkräfte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkräfte oder Fachkräfte einer hierfür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
* DIN 14677-2:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse sowie für elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
Fachkraft für Feststellanlagen - Auffrischung
- 25.03.2025
- Berlin
- 862,75 €
Feststellanlagen (FStA) an Brandschutztüren und -toren spielen im Brandfall eine wichtige Rolle. Sie müssen jederzeit sicher und fehlerfrei funktionieren. Für die jährliche Wartung von Feststellanlagen ist daher nach DIN 14677-2* eine spezielle Fachkunde in Form eines Kompetenznachweises erforderlich (siehe Infoblatt „Instandhaltung von Brandschutztüren und Feststellanlagen“). Dieser ist durch den zweitägigen Lehrgang „Fachkraft für Feststellanlagen“ zu erwerben. Nach DIN 14677-2 muss der Kompetenznachweis spätestens alle 5 Jahre aufgefrischt werden. Zu dieser vorgeschriebenen Auffrischung dient dieser eintägige Lehrgang.
Hinweis: Die Erstabnahme von Feststellanlagen darf nur durch Fachkrafte der Herstellerfirma, von ihr autorisierte Fachkrafte oder Fachkrafte einer hierfur benannten Prüfstelle durchgefuhrt werden.Ausschluss: FStA in explosionsgefahrdeten Bereichen oder FSA, deren Brandmelder unter die Strahlenschutzverordnung fallen, werden im Lehrgang nicht behandelt.
Weiterbildung
Dieser Lehrgang ist geeignet zur Fortbildung von Brandschutzbeauftragten nach den vfdb-Richtlinien 12-09/01 und umfasst 9,9 Unterrichtseinheiten. Er erfüllt auch die Anforderungen an Weiterbildungsmaßnahmen für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“ bzw. § 7 VersVermV und umfasst 7,4 Zeitstunden.
* DIN 14677-1:2018-08 Instandhaltung von elektrisch gesteuerten Feststellanlagen fur Feuerschutz- und Rauchschutzabschlusse sowie fur elektrisch gesteuerte Feststellanlagen fur Feuerschutzabschlusse im Zuge von bahngebundenen Forderanlagen, Teil 2: Anforderungen an die Fachkraft
- 31.03.2025- 04.04.2025
- Köln
- 3.082,10 €
So müssen Mitarbeitende einer Errichterfirma für die Planung und Errichtung von Gaslöschanlagen über Detailkenntnisse dieser speziellen Löschanalagentechnik verfügen. Mitarbeitende von Unternehmen und Ingenieurbüros der Gebäudetechnik haben zum Beispiel die Aufgabe, Ausschreibungen zur Anlagentechnik zu erstellen und Angebote zu prüfen und zu vergleichen. Auch werden im Risk Management von Versicherungsunternehmen für die Risikobewertung Fachkenntnisse, z. B. von CO2-Löschanlagen, benötigt, um Prüfberichte und Protokolle beurteilen zu können. Sie alle erhalten in diesem Lehrgang detailliertes und umfassendes Know-how von ausgewiesenen VdS-Expertinnen und -Experten aus erster Hand.
Bei einer angestrebten Qualifikation zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ ist der Lehrgang empfehlenswert. Die Teilnehmenden erhalten umfassendes Wissen. Herstellerunabhängig und neutral.
Die Prüfung zur „verantwortlichen Fachkraft nach VdS 2132“ erfolgt unabhängig von diesem Lehrgang. Information zur Prüfung, den Terminen und der Anmeldung finden Sie auf unserer Website: vds.de/errichter-anerkennung-fla
33,6 Unterrichtseinheiten bzw. 25,2 Zeitstunden gemäß IDD
E-Learning
Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern
- 01.04.2025
- online
- 166,60 €
„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mir gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Damit ein Brand frühzeitig gelöscht werden kann, müssen geeignete tragbare Feuerlöscher im Unternehmen bereitgehalten werden (§ 4 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“). Dabei ist es wichtig, dass im Brandfall der „richtige“ Feuerlöscher am „richtigen“ Ort zu finden ist. Jedes Unternehmen muss anhand der spezifischen Brandgefährdungen (Brandklassen) entscheiden, welches Löschmittel zum Löschen eines Brandes geeignet ist: Wasser, Schaum, Kohlendioxid oder Pulver. Auch wie viele Feuerlöscher bereitgestellt werden müssen, hängt von der Brandgefährdung ab, außerdem von der Grundfläche der Arbeitsstätte und vom Löschvermögen der jeweiligen Handfeuerlöscher.
In unserem Online-Seminar zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Sie Ihre Arbeitsstätte schnell gemäß den Vorgaben der ASR A2.2 mit den erforderlichen Feuerlöschern ausrüsten.
Das Online-Seminar findet live statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ein Fallbeispiel zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeitende nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.
E-Learning
Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen
- 01.04.2025
- online
- 166,60 €
„Ich habe die drei kurzen Online-Seminare „Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern“, „Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen“ und „Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Zahl von Brandschutzhelfern“ besucht, weil es für meine Tätigkeit als BSB sinnvoll war, diese Themen zu vertiefen. Ich war sehr zufrieden mit meiner Wahl. Mit gefiel der starke Praxisbezug und dass die Inhalte sehr verständlich aufbereitet waren. Gut fand ich auch, dass es neben dem Referenten auch einen Moderator gab. So konnten noch während des laufenden Seminars die Fragen der Teilnehmer geklärt und beantwortet werden. Insgesamt ein sehr stimmiges Konzept.“
Ralf Helwig | TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH
Das Löschmittel Kohlendioxid (CO2) wird sowohl in stationären Löschanlagen als auch in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern genutzt. Da CO2 völlig rückstandslos löscht, wird es gerne in Betriebsräumen für elektrische Anlagen, Serveranlagen und Laboratorien eingesetzt. In kleinen und engen Räumen kann der Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern jedoch lebensgefährlich sein. Das in Sekunden freigesetzte CO2 erreicht sehr schnell eine hohe Konzentration in der Atemluft. Bereits bei 5 bis 8 Vol.-% Kohlendioxid in der Atemluft droht Erstickungsgefahr (siehe auch DGUV Information 205-034 Einsatz von Kohlendioxidfeuerlöschern in Räumen).
In unserem Online-Seminar zeigen wir Ihnen praxisnah, wie Kohlendioxidfeuerlöscher anhand einer Gefährdungsbeurteilung gefahrlos in Räumen eingesetzt werden können.
Das Online-Seminar findet live statt und bietet Ihnen die Gelegenheit, Fragen zu stellen und ein Fallbeispiel zu bearbeiten.
2 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten bzw. 1,5 Zeitstunden gemäß IDDGeeignet als Fortbildung für Brandschutzbeauftragte gemäß dem gemeinsamen deutschen Richtlinienwerk von vfdb, DGUV und VdS, sowie als Weiterbildungsmaßnahme für Versicherungsmitarbeiter nach der „EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD)“.