Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Termin | Ort | Preis* |
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02.12.2024- 05.12.2024 | Offenbach am Main | 1.995,00 € |
Diese Veranstaltungen ist gemäߧ 4 Nr. 21a) bb) des Umsatzsteuergesetzes von der Mehrwertsteuer befreit.
Die Notwendigkeit zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten (BSB) ergibt sich aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung (Gefährdungen durch „Brand“) und aus baurechtlichen Forderungen und Vorgaben der Bundesländer zur Benennung eines Brandschutzbeauftragten (z. B. in Verkaufsstätten, Industriebauten und Hochhäusern). Gefordert ist ein Brandschutzbeauftragter immer dann, wenn ein erhöhtes Brandrisiko besteht und/oder eine Einrichtung Publikumsverkehr hat.
Laut § 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist durch den Arbeitgeber für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen. Die Industriebaurichtlinie und die Verkaufsstättenverordnungen (Gesamtfläche > 2000 qm) fordern von Unternehmen ab bestimmten Flächengrößen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Der Lehrgang richtet sich nach den seit 2015 vereinheitlichten Vorgaben der Berufsgenossenschaften (DGUV Information 205-003) und dervfdb-Richtlinie 12-09/1 zur Ausbildung der Brandschutzbeauftragten. Dort werden64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das Umweltinstitut als siebentägigen Kurs anbietet.
Der Lehrgang ist bundesweit anerkannt und erfüllt auch die Anforderungen an die Ausbildung für Brandbekämpfung und Evakuierung nach § 10, Abs. 2, Arbeitsschutzgesetz.
Inhalte
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang (64 Lehreinheiten) erfolgreich teilgenommen haben.
Durch diesen Lehrgang erlangen die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowohl betriebsintern als auch extern beratend und unterstützend tätig werden zu können. Dies betrifft vor allem folgende Bereiche:
Der Lehrgang vermittelt fundierte Kenntnisse im Brandschutz, die durch einen Experimentalvortrag mit Löschübung sowie einen Workshop praxisnah untermauert werden.
Zum Brandschutzbeauftragten können Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung bestellt werden, die an dem vorliegenden siebentägigen Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben.
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen und Berlin als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.