Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Grundlagen des europäischen Maschinenrechts
Einordnung von Maschinen im Produktsicherheitsrecht
Anwendungsbereich und Ausnahmen
Was ist eine „Maschine“
Kriterien, Begriffsdefinitionen: Maschinen, unvollständige Maschinen, Gesamtheit von Maschinen (Anlagen), Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, auswechselbare Ausrüstung
Wer bringt in den Verkehr? Wer nimmt in Betrieb?
Hersteller, Bevollmächtigte, Händler, Importeure
Der Betreiber als Hersteller
Eigenprojektierung, wesentliche Veränderung von Maschinen
Pflichten der Hersteller/Betreiber von Maschinen
Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aus dem Maschinenrecht
Abgrenzung und Schnittstellen zu anderen Rechtsakten, z.B. Niederspannungsrichtlinie, EMV
CE, EU-Konformität und Dokumentation
Recherche und Prüfung zu anwendbaren Rechtsakten,
Anforderungen der relevanten Bereiche
Normenrecherche: Ermittlung anwendbarer Normen, harmonisierte Normen, Konformitätsvermutung
Risikobeurteilung: Vorgehen in 5 Schritten
Betriebs-/Montageanleitung: Anforderungen an Inhalt, Form, Struktur, Sprache/Übersetzung
Zusammenstellung der technischen Unterlagen: erforderliche Dokumente, Aufbewahrungsfristen/Archivierung
Konformitätsbewertungsverfahren, EU-Konformitätserklärung oder Einbauerklärung
Zukauf von (Teil-)Maschinen: Wer muss was prüfen? Auf welche Dokumente hat der Käufer Anspruch?
Interne CE-Organisation: Verantwortlichkeiten, Schnittstellen
Folgen von Rechtsverstößen, Haftungsrisiken
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Material:
Teilnahmebescheinigung
Zielgruppe:
Geschäftsführer/-innen, Technische Leiter/-innen, Leiter/-innen Technische Dokumentation, Entwicklungs-/Konstruktions-/Produktionsleiter/-innen, CE-Beauftragte, Technische Redakteur/-innen, Qualitätsmanager/-innen, Betriebsleiter/-innen, Leiter/-innen Instandhaltung
Seminarkennung:
77671-21