Die Datenschutz-Grundverordnung fordert (Art. 5 Abs. 2) dokumentierte Nachweise vom Verantwortlichen mit denen die Einhaltung der Datenschutzrechte nachgewiesen werden können (Rechenschaftspflicht). Hierbei bietet ein Datenschutz-Managementsystem ein Gerüst von Prozessen und Abläufen sowie einen Satz von Elementen, um Datenschutzziele zu erreichen und die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
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