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Seminare für Datenschutz und Compliance auf höchstem Niveau

Die Digitalisierung der Wirtschaft bringt ein massives Anwachsen der erhobenen und verarbeiteten Datenmengen mit sich. Neue Technologien erlauben die Filterung und Nutzung auch personenbezogener Daten. All diese Umstände haben auch den Gesetzgeber auf den Plan gerufen. Mit dem neuen Datenschutzrecht, das EU-weit seit dem 25. Mai 2018 gültig ist, sind die Herausforderungen für den Datenschutzbeauftragten noch einmal gewachsen. Die deutsche Umsetzung der EU-Leitlinie, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), regelt den Umgang mit dem Datenschutz für alle datenverarbeitenden Unternehmen. Das führt neben der Neuregelung der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung durch die Unternehmenskunden auch zu veränderten Bedingungen beispielsweise für die Betriebsratsarbeit. Die Rolle einer engagierten Compliance aus datenschutzrechtlichen Gründen ist aber auch für die Außendarstellung von Unternehmen von unschätzbarem Wert: Je mehr der Datenschutz an Bedeutung gewinnt, umso stärker auch seine Auswirkung auf die Customer Relations. Das breite Angebot an Datenschutzrecht Seminaren nimmt diesen Bedarf auf und vermittelt ganz unterschiedlichen Adressatengruppen die rechtlichen Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf den Umgang mit sensiblen Daten.

Worauf bezieht sich das Datenschutzrecht?

Das älteste deutsche Gesetz aus dem Bereich des Datenschutzrechts wurde bereits 1970 erlassen. Inzwischen ist Datenschutz aber eine EU-Domäne. Auf europäischer Ebene wird der Datenschutz in der Definition der Verordnung 2016/679 festgelegt, die hierzulande in die Datenschutz-Grundverordnung gegossen wurde. Seit dem 25. Mai 2018 ist somit die DSGVO Gesetz in Deutschland. Sie beeinflusst unter anderem

  • den Umgang mit personenbezogenen Daten
  • die Bestellung von Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten in Unternehmen
  • die unternehmerische Compliance im Bereich des Datenschutzrechts

Dabei bezieht sich die DSGVO als Gesetz nicht nur auf die virtuelle Welt. So sind beispielsweise auch Arztpraxen von der Regelung betroffen und innerhalb von Firmen der Betriebsrat. Auch wenn die relevanten Informationen offline erhoben oder verarbeitet werden, muss dies im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung geschehen. Die DSGVO und mitlaufend die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann für die Compliance des Unternehmens also auch dann aus datenschutzrechtlichen Gründen einschlägig werden, wenn kein Aspekt des Geschäftsmodells im Netz stattfindet.

Was lernt man in einem Datenschutzrecht Seminar?

Die Datenschutz-Grundverordnung regelt den Datenschutz für Ämter, Unternehmen und Praxen. Vor allem, wenn das Geschäftsmodell die Verarbeitung sensibler Daten umfasst, ist die Bestellung eines zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Rahmen der DSGVO zwingend vorgesehen. Eine Aus- oder Weiterbildung in diesem Bereich erlaubt Ihren Mitarbeitern die fehlerlose Compliance im Rahmen des seit 2018 geltenden neuen Datenschutzrechts. Gerade, wenn Unternehmen internationale Datentransfers vornehmen, bieten sich Datenschutzrecht Seminare an: Selbst innerhalb der EU, wo sich der Datenschutz an die Definition der EU-Richtlinie anpasst, weichen nationale Umsetzungen voneinander ab. Eine Kenntnis der deutschen Datenschutz-Grundverordnung bedarf hier gegebenenfalls der Ergänzung um eine Expertise über das Datenschutzrecht der Zielländer.

Die einschlägigen Workshops decken aber auch Aspekte der DSGVO für Mitarbeiter ab, die mit anderen Aufgaben als der des Datenschutzbeauftragten bedacht sind. Eine eigene Perspektive bringen beispielsweise Seminare für Betriebs- und Personalräte mit sich. Hier geht es um den Datenschutz für die Kollegen im Unternehmen. Auch die Art der Informationsvermittlung passt sich der Nachfrage an: So ist ein Datenschutzbeauftragter nicht immer ausgebildeter Jurist. Einzelne Datenschutzrecht Seminare bringen daher die DSGVO speziell juristischen Laien näher.

Für welche Mitarbeiter ist der Besuch eines Datenschutzrecht Seminars sinnvoll?

Der Themenbereich, den Datenschutzrecht Seminare abdecken, beginnt bei Fragen nach der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung für Online-Kunden und führt bis hin zu den juristischen Folgen mangelnder Compliance. Der Personenkreis, für den die DSGVO als Gesetz über den betrieblichen Datenschutz einschlägig sind, umfasst daher unter anderem:

  • den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens;
  • die Sicherheitsbeauftragten und Administratoren in den Bereichen IT und EDV;
  • Führungskräfte in den Bereichen kaufmännische Leitung und Personal;
  • qualifiziertes Personal im Bereich Compliance;
  • Betriebsräte.

Die Gruppe der Mitarbeiter, für die eine Weiterbildung über die datenschutzrechtlichen Grundlagen von Datenerhebung und -verarbeitung sinnvoll ist, wird eher noch wachsen: Die immer weiter zunehmende Menge an Daten und die steter Innovation unterliegende Technologie zu deren Vernetzung lassen die juristisch relevanten Geschäftsbereiche vorhersehbar umfangreicher werden. Umfassende Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung gewinnen also für immer mehr Mitarbeiter an Bedeutung.

Welchen Nutzen ziehen Unternehmen aus Datenschutzrecht Seminaren?

Auch wenn nicht alle Unternehmen zwingend einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, finden die Inhalte der DSGVO oft dennoch auch bei ihnen Anwendung. Und nicht nur durch den Umfang gesetzlicher Vorschriften wächst die Bedeutung datenschutzrechtlicher Kompetenzen im Betrieb. Auch für die Kunden gewinnt der Datenschutz an Bedeutung: Mit jedem neuen Datenskandal wird es für Unternehmen wichtiger, die Botschaft nach außen zu tragen, dass der eigene Umgang mit sensiblen Daten diesen Befindlichkeiten Rechnung trägt. Zusätzlich gilt wie in vielen Kontexten, in denen Fachbeauftragte bestellt werden, auch hier: Der zertifizierte Mitarbeiter im eigenen Haus spart die Kosten für externe Experten und stellt damit eine wichtige betriebseigene Ressource dar. Und nicht zuletzt macht der wachsende Bedarf am entsprechenden Fachwissen eine Fortbildung im Datenschutzrecht auch für die Mitarbeiter selbst hochattraktiv.



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Im Seminar werden aktuelle Entwicklungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Aufsichtsbehördenpraxis im Datenschutzrecht (insbes. DSGVO, BDSG und TTDSG), besprochen und analysiert. Hieraus ergeben sich für Teilnehmende konkrete Empfehlungen zur praktischen Umsetzung der Datenschutzgesetze.

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  • Workshop 4: Mitbestimmung des Betriebsrats bei der IT-Sicherheit
  • Workshop 5: Bewertung KI-basierter Systeme im Personalmanagement
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Datenschutzrecht für Nicht-Juristen

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Die juristische Sprache und Verständlichkeit von Gesetzestexten ist für Nicht-Juristen alles andere als leicht lesbar und klar verständlich. In diesem Intensiv-Seminar wird Ihnen praxisnah anhand von Falllösungen aufgezeigt, wie Datenschutzrecht in der Praxis richtig angewendet wird. Vor allem aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem BDSG-neu wird dies immer wichtiger, um Gesetzestexte richtig zu verstehen, zu interpretieren und Handlungsmöglichkeiten abzuleiten. Datenschutzverstöße können Sie somit gezielt vermeiden. Im Seminar behandeln Sie praktische Fälle und haben so die Möglichkeit, neben der Theorie die richtige Anwendung der Gesetze und Rechtsfolgen zu erarbeiten.

Webinar

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Das EUGH-Urteil zum Privacy Shield und das neue Abkommen zwischen der EU und den USA haben den internationalen Datentransfer wieder in den Fokus für viele Unternehmen gerückt. Datentransfer ins Ausland spielt nicht nur für internationale Konzerne eine wichtige Rolle im täglichen Geschäftsverkehr. Das Seminar verschafft einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage und die neuesten Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene. Es werden die vorhandenen Instrumente und Best Practices für einen Drittstaatentransfer von Daten vorgestellt und besprochen.

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Mit der zunehmenden Vernetzung und immer komplexeren informationstechnischen Systemen steigen auch die Anforderungen an deren Sicherheit. Gleichzeitig beherbergen Datenkbanken, Server und Rechner heute nicht mehr nur wertvolle Unternehmens-, sondern auch viele besonders geschützte personenbezogene Daten. IT-Sicherheit ist daher heutzutage gleichbedeutend mit zuverlässigem Datenschutz. In diesem Modul erwirbst du zunächst die erforderlichen Grundkenntnisse in diesem Bereich. Dazu gehören:

Standardisierte Methoden in den Bereichen Sicherheit und Datenschutz
Gesellschaftliche Aspekte der IT-Security und des Datenschutes
Datenschutzrecht (BDSG, TMG) im IT-Bereich inklusive der Einordnung einfacher datenschutzrechlicher Fälle
Besonderheiten der Anwendung des Datenschutzrechts auf Fallgestaltungen der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere Cloud Computing, Social Media, internationaler Datentransfer
Theoretische und praktische Grundkenntnisse über die Schnittstellen zur IT-Sicherheit (§ 9 BDSG)

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Von Mitarbeitern in der Internen Revision, erst recht in einer Leitungsfunktion, wird neben fundiertem Fachwissen auch umfassendes Rechts-Know-how erwartet. Für die tägliche Praxis ist die eigene Rechtssicherheit zwingend erforderlich, insbesondere im Umgang mit Vorgesetzten, Rechtsabteilungen, Datenschutzbeauftragten oder Betriebsräten. Die Internen Revisoren müssen sich über ihre zivil- und strafrechtliche Rolle und Verantwortung bewusst sein.

In diesem Seminar lernen Sie, welches umfassendes juristisches Hintergrundwissen Sie beherrschen sollten, um auf der sicheren Seite zu sein.

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  • 05.11.2024
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Der Beschäftigtendatenschutz ist seit Wirksamwerden der DSGVO nicht nur von europarechtlichen Regelungen, sondern weiterhin von nationalen Vorschriften auch des Individual- und Kollektivarbeitsrechts geprägt. Seitens der Aufsichtsbehörden und Gerichte erlangt der Beschäftigtendatenschutz große Aufmerksamkeit – zuletzt durch Urteile des EuGH zur weitgehenden Europarechtswidrigkeit von § 23 HDSIG (und § 26 BDSG), zur Gestaltungsfreiheit in Kollektivvereinbarungen sowie zu Schadenersatzansprüchen von Arbeitnehmenden nach Art. 82 DSGVO bei DSGVO-Verstößen des/der Arbeitgebenden. Übersehen wird häufig, dass auch Bewerber/-innen und Leiharbeitnehmer/-innen in den Anwendungsbereich des Beschäftigtendatenschutzes fallen. Dieser beginnt mit dem Bewerbungsprozess, setzt sich beim Onboarding der Mitarbeiter/-innen fort und endet erst mit der vollständigen Löschung aller Beschäftigtendaten, ggf. weit nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Dazwischen kann es zu internen Ermittlungen, einem Profiling der Arbeitnehmer/-innen und der Beteiligung des Betriebsrats/Personalrats bei datenschutzrechtlichen Fragestellungen kommen. Das Seminar gibt praktische Empfehlungen für die Umsetzung der vielfältigen Rechtspflichten an den Schnittstellen von Arbeits- und Datenschutzrecht in der betrieblichen Praxis.
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