E-Learning - BVMed-Akademie
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung. Sie bringt eine Vielzahl von Regelungen und Anforderungen mit sich. Verstöße können mit bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Beim Datenschutz im Gesundheitswesen sind zahlreiche Spezialregelungenzu beachten. So sind Gesundheitsdaten als besondere Art personenbezogener Daten im Bundesdatenschutzgesetz speziell geschützt. Zudem sind europäische Regelungen, landesrechtliche Sonderbestimmungen, Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch sowie den Sozialgesetzbüchern zu berücksichtigen.
Fragen ergeben sich insbesondere im Zuge der Übermittlung von Patientendaten an Dritte, bei behördlichen Auskunftsersuchen, der Nutzung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken, betriebsinternen Untersuchungen oder der Einschaltung von Dienstleistern und Beauftragung von Beratungsleistungen.
Termin | Ort | Preis* |
---|---|---|
05.11.2024- 06.11.2024 | online | 630,70 € |