Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.
Das Dienstunfallrecht ist ein komplizierter, komplexer Bestandteil des Beamtenversorgungsgesetzes und selten Bestandteil der Verwaltungsausbildung. Deshalb bleiben z.B. Zusammenhangsfragen oder Fragen zur Feststellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bzw. des Grades der Schädigungsfolgen nur der Einschätzung des medizinischen Sachverständigen faktisch vorbehalten und werden von der Verwaltung in der Regel kritiklos übernommen.
Nicht jeder Mediziner verfügt aber seinerseits über die erforderlichen unfallrechtlichen Kenntnisse. Und so ergehen oft, vor allem als Folge amtsärztlicher Einschätzung, fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen z.B. in Zusammenhang mit psychischen Gesundheitsstörungen nach belastenden Ereignissen. Häufig wird der Unfallausgleich wegen einer zu hoch angesetzten Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eines zu hohen Grades der Schädigungsfolgen zu Unrecht gewährt. In diesen Fällen darf die Verwaltung der gutachtlichen Einschätzung nicht folgen. Dies setzt voraus, dass die Verwaltung in der Lage ist, eine Fehleinschätzung des Gutachters zu erkennen.
Die Teilnehmer werden im Aufbauseminar zum Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz in die Lage versetzt, den richtigen Gutachter auszuwählen, diesem die für den Einzelfall relevanten Fragen zu stellen und danach eine rechtmäßige Verwaltungsentscheidung zu treffen. Sie werden Unfallfolgen aus Gutachten erkennen und im Verwaltungsakt benennen können.
Die Fortbildung zum Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz berücksichtigt auch aktuelle dienstunfallrechtliche Änderungen in den Versorgungsgesetzen der Länder.
Termin | Ort | Preis* |
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15.05.2025- 16.05.2025 | auf Anfrage | 1.190,00 € |
25.09.2025- 26.09.2025 | Wuppertal | 1.190,00 € |
Die Lehrgangsinhalte basieren stets auf der aktuellen Rechtsprechung zum Dienstunfallrecht.
Allgemeine Grundzüge des Dienstunfallrechts einschließlich Wegeunfall
Innere und ursächliche Zusammenhänge
Anerkennung einer Sars-Cov-2-Infektion als Dienstunfall oder Berufskrankheit
Unfallschutz im Homeoffice
Aufgaben/Rolle eines Gutachters
Gutachten mit unterschiedlichen Ergebnissen
Gelegenheitsursache
Was sind Unfallfolgen und wie werden sie festgestellt?
Psychische Gesundheitsstörungen (z. B. PTBS)
Fehlerhafte Gutachten erkennen und darauf reagieren
Wann ist ein neues Gutachten erforderlich?
Kann man den Unfallausgleich zurückfordern?
Die Begründung des nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 35 BeamtVG oder § 48 VwVfG (oder entsprechenden Landesvorschriften)
Was sind die Erfahrungswerte bei Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bzw. beim Grad der Schädigungsfolgen (GdS)?
Kann die Verwaltung ohne ärztliches Gutachten entscheiden?
Muss der Verletzte den Unfallausgleich beantragen?
Verfahrensfragen nach § 45 BeamtVG oder entsprechenden Landesvorschriften