Seminar - VdS Schadenverhütung GmbH -- VdS-Bildungszentrum
Havarien in Biogasanlagen haben oft weitreichende Folgen für Mensch und Umwelt, für die der Betreiber einstehen und gegebenenfalls haften muss. Abstrakte Vorschriften für die Sicherheit in Form von Gesetzen und Verordnungen gibt es schon viele Jahre. Seit 2015 gibt es darüber hinaus die Technische Regel Gefahrstoffe für „Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas“, kurz TRGS 529. Die TRGS 529 fokussiert die Gefahrstoffverordnung und die arbeitsmedizinische Vorsorge auf Biogasanlagen nach dem Stand der Technik.
Sie beschreibt die Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz, den Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen, erforderliche Schutzmaßnahmen sowie die gebotene Qualifizierung der tätigen Personen. Demnach ist der Nachweis der Fachkunde mit definierten Inhalten für verantwortliche Personen, die auf Biogasanlagen tätig werden, nun verpflichtend. Mit der Einhaltung der TRGS 529 dürfen der Betreiber und verantwortlich tätige Personen davon ausgehen, die entsprechenden Vorschriften zu erfüllen.
Termin | Ort | Preis* |
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auf Anfrage | Bottrop | 571,20 € |
Betreiber von Biogasanlagen sowie Arbeitgeber und Beschäftigte in Serviceunternehmen.