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Faserstäube - Erlangung der qualifizierten Fachkunde nach TRGS 521 mit Asbestsanierung TRGS 519, Anlage 3

Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz

Fünftägiger Lehrgang zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle und künstlichen Mineralfasern (KMF). Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde.
Termin Ort Preis*
09.12.2024- 13.12.2024 Offenbach am Main 1.790,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3 sowie die Asbest-Gerätefachkunde gem. TRGS 519, 2.16.
Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoff.

Die TRGS 521 gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Abbruch, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle, bei denen als krebserzeugend eingestufte Faserstäube freigesetzt werden.

Eine „Sachkunde nach TRGS 521“, wie sie von diversen Seminarveranstaltern, teilweise eintägig, angeboten wird, ist in der TRGS 521 nicht erwähnt.

Die TRGS 521 verlangt eine „Fachkundige Person“ für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (TRGS 521 Nr. 3.1 Abs. 9). Sind zur Ermittlung der Expositionshöhe (Faserstaubkonzentration) Messungen erforderlich, dürfen nur Messstellen beauftragt werden, die über die notwendige Fachkunde verfügen (TRGS 521 Nr. 3.4 Abs.5).

Diese Fachkunde kann nur im Rahmen eines qualifizierten Lehrgangs erworben werden.


Inhalte

  • Asbest - Künstliche Mineralfasern (KMF) - Vorkommen, Eigenschaften, Ersatzstoffe
  • Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten durch Asbest und KMF
  • aktuelle gesetzliche Regelungen für KMF
  • Erkennung, Verwendung und Bewertung von Asbestprodukten
  • Vorschriften und Regelungen für den Umgang mit Asbest: ChemG, ChemVerbotsV, GefStoffV, TRGS 519, TRGS 521, GGVS, GbV, BImSchG, Wasserrecht, Länderbauordnungen
  • personelle und bauordnungsrechtliche Anforderungen / sachkundiger Verantwortlicher
  • Anforderungen an ausführende Firmen und Personal, Bauherren und Planer
  • Anforderungen an eine Asbestsanierung / Sanierungsmethoden / spezielle Regelungen 
  • Arbeitsunfälle und Störfälle bei Asbestsanierungen
  • Vorsorge- und sicherheitstechnische Maßnahmen, Schutzausrüstung (Praxiseinweisung)
  • Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte / Abfallbehandlung und -transport
  • Regelungen zur Abfallvermeidung, -verwertung, -verbringung und -deponierung
  • Reinigung, Messmethoden und Grenzwerte, Erfolgskontrolle 
  • schriftliche Abschlussprüfung 
  • Beurteilungsgrundlage für künstliche Mineralfasern
  • Probenahme und Analysemethoden von künstlichen Mineralfasern
  • Handlungsempfehlungen und Sanierungsnotwendigkeiten zu KMF-Produkten
Dauer/zeitlicher Ablauf:
5
Ziele/Bildungsabschluss:

Im Rahmen dieser 5 Tage erlangen Sie auch die Sachkunde für Asbest-Sanierung nach TRGS 519, Anlage 3. Der Lehrgang beinhaltet ebenso die Ausbildung zur befähigten Person (Gerätefachkunde) für die sicherheitstechnische Prüfung der Arbeitsmittel bei Tätigkeiten mit Asbest und anderen Schadstoffen gem. TRGS 519, 2.16 und TRGS 519, 5.3 (2) sowie Nachweis der praktischen Erfahrung bzw. der Gerätefachkunde für GSI (Gerätefachkundige für Sicherheitstechnik) gemäß Anhang 1 Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV.

Seminarkennung:
227
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