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Fortbildung Störfallbeauftragter nach 5. BImSchV

Webinar - IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen sowie der Störfallverordnung unterliegende Unternehmen, die gemäß BImSchG einen oder mehrere Störfallbeauftragte mit entsprechender Fachkunde bestellen müssen, haben nach § 9 der 5. BImSchV dafür Sorge zu tragen, dass die Beauftragten regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, wobei die Teilnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen ist. 
Termin Ort Preis*
07.10.2025- 08.10.2025 online 773,50 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
  • Neuerungen im europäischen und deutschen Immissionsschutzrecht
  • aktuelle Störfallverordnung
  • angrenzende Rechtsbereiche (Abfall-/ Gefahrstoff-/ Arbeitsschutzrecht/ Anlagensicherheit)
  • aktuelle Rechtsprechung
  • der Störfallbeauftragte (Bestellung/ Verhaltensempfehlung/ Haftung)
  • immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren – praktische Hinweise
  • betriebliche Sicherheitsorganisation
  • vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1. Tag 8:30-16:00 Uhr 2. Tag 8:30-14:30 Uhr
Ziele/Bildungsabschluss:
behördlich (Landesamt für Umwelt Brandenburg) bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Teilnahmevoraussetzungen:
Personen, die als Störfallbeauftragte/ Immissionsschutzbeauftragte tätig sind und bereits einen Grundlehrgang besucht haben, Umweltbeauftragte, leitende Personen von Unternehmen, die der Störfallverordnung unterliegen sowie fachlich interessierte Personen (Ingenieurbüros, Anlagenplaner, Behörden u.a.)
Technische Voraussetzungen:
stabile Internetverbindung, Kamera und Mikrofon
Material:

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen (digital), zusätzlich ein Fachbuch zum Immissionsschutzrecht sowie die Teilnahmebescheinigung.

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen (digital), zusätzlich ein Fachbuch zum Immissionsschutzrecht sowie die Teilnahmebescheinigung.


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