Fortbildung zum Erhalt der Fachkunde nach § 64 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Als Gewässerschutzbeauftragte sind Sie zum Erhalt Ihrer Fachkunde verpflichtet, regelmäßig alle 2 Jahre (gemäß § 64 WHG) eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen. Der Lehrgang
Der Lehrgang ist thematisch auf die Betriebspraxis von Gewässerschutzbeauftragten abgestimmt. Er vermittelt praktische Hilfestellungen und gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage im betrieblichen Gewässerschutz. Das Seminar dient dem Erhalt der Fachkunde nach § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Dauer/zeitlicher Ablauf:
2 Tage
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz, Umweltauditoren und sonstige Umweltbeauftragte, die ihr Fachwissen auf den aktuellen Stand bringen möchten.
Seminarkennung:
V14616
Anbieterinformationen
concada GmbH
Frau Lena Behler Herbert-Rabius-Str. 24
53225 Bonn
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