Fortbildung nach § 63 AwSV für betrieblich verantwortliche Personen im Fachbetrieb nach AwSV / WHG
Seminar - IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Der zuverlässige und sichere Betrieb von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erfordert von Anlagenbetreibern bzw. betrieblich verantwortlichen Personen genaue Kenntnisse der aktuellen Gesetzeslage sowie der aktuellen technischen Vorschriften und Ihrer Auswirkungen auf die betriebliche Praxis. Die AwSV formuliert in diesem Zusammenhang Anforderungen an die Fortbildung sachkundiger Personen. Zertifizierte Fachbetriebe, die gemäß WHG/ AwSV verpflichtet sind, eine betrieblich verantwortliche Person zu bestellen, haben nach § 63 AwSV sicherzustellen, dass diese mindestens alle zwei Jahre an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Einstufung wassergefährdender Stoffe
Einordnung von Anlagen
technische und organisatorische Anforderungen/ Umsetzung in der Praxis
aktueller Stand/ Entwicklungen der Technischen Regeln für wassergefährdende Stoffe (TRwS)
Praxisbeispiele
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
Teilnahmebescheinigung der IWA Ingenieur- und Beratungsgesellschaft mbH
Teilnahmevoraussetzungen:
erfolgreich absolvierter Grundlehrgang nach WHG
Material:
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen (digital bei Online-Kursen), die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen und Tagungsgetränke.
Zielgruppe:
sachkundige Personen in Fachbetrieben (nach AwSV/WHG), die bereits erfolgreich einen Grundlehrgang nach WHG besucht haben, Gewässerschutzbeauftragte, Anlagenplaner u.a.
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