Seminar - kenic GmbH
Behördlich anerkannter Fachkundelehrgang
Unternehmen, in denen gefährliche Abfälle anfallen, sowie Beförderer und Entsorgungs(fach)betriebe haben gemäß den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) sowie Deponieverordnung (DepV) die Pflicht, ihre Mitarbeiter und verantwortlichen Personen regelmäßig fortzubilden.
Die Fortbildung für Efb-Verantwortliche und Betriebsbeauftragte für Abfall ist nach § 9 EfbV/AbfBeauftrV mindestens alle zwei Jahre und die Fortbildung für Beförderer/Transporteure ist nach § 5 AbfAEV mindestens alle drei Jahre vorgeschrieben. Dieser Lehrgang deckt die §§ 53, 54 KrWG ab.
Auch für die Leitung von Deponien verantwortliche Personen müssen regelmäßig an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen.
Der zweitägige, bundesweit behördlich anerkannte Fortbildungslehrgang ermöglicht Ihnen die erfolgreiche Umsetzung der gesetzlich geforderten Verpflichtungen. Zudem werden Sie kompetent über die aktuellen Entwicklungen sowie die aktuelle Rechtsprechung im Umwelt- und Entsorgungsbereich informiert und wissen diese in der Praxis Ihres Unternehmens angemessen zu berücksichtigen.
Termin | Ort | Preis* |
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13.02.2025- 14.02.2025 | Berlin | 743,75 € |
02.04.2025- 03.04.2025 | Berlin | 743,75 € |
05.05.2025- 06.05.2025 | Berlin | 743,75 € |
Themenschwerpunkte
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kenic.de/seminare/abfallmanagement/fortbildung-zur-aufrechterhaltung-der-fachkunde-nach-9-efbv-45-abfaev-9-abf