Führen von Personalakten im öffentlichen Dienst. Personalaktenrecht im öffentlichen Dienst
E-Learning - Opimius® - Gesellschaft für Beratung, Schulung und Lehre
Zu einem modernen Personalmanagement und einer rechtlich korrekten Personalverwaltung gehört das systematische und formalisierte Anlegen und Führen von Personalakten. Diese sind zudem Voraussetzung für eine adäquate Personalführung und Personalplanung sowie Grundlage für Entscheidungshilfen bei Personalmaßnahmen. Darüber hinaus werden weitere Tatbestände im so genannten Personalaktenrecht geregelt.
Grundbegriffe und Grundlagen des Personalaktenrechts für Beamte, TVöD-Beschäftigte und sonstige Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen
Materiell-rechtlicher und formeller Personalaktenbegriff
Personalaktenführung
öffentliches Personalaktenrecht
Vollständigkeit, Offenheit, Vertraulichkeit
In die Personalakte aufzunehmende und nicht aufzunehmende Unterlagen
Aufbewahrungsfristen
Inhalt und Aufbau der Personalakte (Haupt-/Grund- und so genannte Teil-/Neben-/Beiakten)
Beteiligung von Beschäftigten bei der Führung der Personalakten (u.a. Einsichtnahme, Anhörung, Berichtigung und Entfernung von Unterlagen)
Entnehmen von Vorgängen aus der Personalakte
Geheimhaltungsgebot
Personalaktenrecht und Datenschutzrecht
Ausblick auf die Digitalisierung von Personalakten
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag (9.00 - 16.00 Uhr)
Ziele/Bildungsabschluss:
Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Führen von Personalakten kennen. Sie erfahren wie Personalakten systematisch angelegt werden müssen, welche Unterlagen in die Personalakten gehören und auf welche Fristen Sie achten müssen. Sie erhalten einen Überblick über die Rechte der Beschäftigten beim Anlegen und Führen der Personalakte.
Teilnahmevoraussetzungen:
Keine
Technische Voraussetzungen:
Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich ein audiovisuell fähiges Endgerät mit Mikrofon und Kamera.
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