Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
Halterverantwortung und Halterhaftung
- Rechtliche Grundlagen der Halterhaftung
- Verantwortung in der Halterhaftung und ihre Auswirkungen (rechtlich)
- Aktuelle Urteile und Rechtsfragen zur Halterhaftung
- Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Führerscheinkontrolle
- Zustandsprüfung des Fahrzeugs
- Ladungssicherung und Unfallverhütungsvorschriften
- Führerscheinkontrolle und -prüfung
- Delegieren der Prüfungen von Mitarbeitern und Drittunternehmen
Verkehrs- und Versicherungsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Umgang mit Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldbescheiden und Fahrverboten
- Regulierung von Verkehrsunfällen (Personenunfall, Arbeitsunfall, Versicherungen, sonstige Regressmöglichkeiten)
- Absicherung des Fuhrparkverantwortlichen gegen strafrechtliche Risiken
Firmenfahrzeuge
- Dienstwagenordnung: das Grundgesetz im Fuhrparkmanagement
- Dienstwagenüberlassung und Arbeitsvertrag
- Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers als Fahrzeughalter
- Arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Führerscheinverlust
- Rechtliche Regelungen der Nutzung des Fahrzeuges (private und sorgsame Nutzung)
- Haftung für Fahrzeugschäden
- Regelungen zur Nutzung (z. B. Tankkarten, Winterreifenregelung, Inspektionen, Wartung u. a.)
- Fahrzeugrückgabe und Fahrzeugersatz
- Verhalten bei Unfällen
Ziele/Bildungsabschluss:
Unsere Veranstaltung vermittelt Ihnen einen umfassenden Überblick zu allen Fragen des Fuhrparkrechts. Anhand von zahlreichen Beispielen werden Ihnen die Rechte und Pflichten des Fuhrparkverantwortlichen aufgezeigt. Das Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Rechtsprechung und zeigt Ihnen, wie Sie Paragrafen und Richtlinien sicher und effizient einsetzen. Sie erlangen Kenntnis über die verschiedenen drohenden Konsequenzen bei möglichen Rechtsüberschreitungen oder bei Fahrlässigkeit. Dazu zählen zum Beispiel Geldbußen oder eventuelle Haftstrafen: Auch Firmenfahrzeuge unterliegen der Halterhaftung, daher wird die Haftung immer zunächst die Firmenleitung treffen. Hat die Firmenleitung allerdings einen geeigneten Fuhrparkverantwortlichen bestellt, so geht die Haftung auf diese Person über. Die Haftung und die möglichen Konsequenzen ergeben sich beispielsweise aus dem Straßenverkehrsgesetz, aus der Straßenverkehrsordnung und aus der Lenkzeitverordnung. Aber auch die Vorgaben der entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften müssen konsequent umgesetzt werden.
Teilnahmevoraussetzungen:
Es sind keine Voraussetzungen notwendig.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter, Fuhrpark- und Flottenmanager, Geschäftsführer, Logistik- und Versandleiter, Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal
Seminarkennung:
EX/A34/60151801/17092025-1