Seminar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Termin | Ort | Preis* |
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06.11.2024- 07.11.2024 | Offenbach am Main | 675,00 € |
Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§ 9 EfbV) müssen sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung von Entsorgungsfachbetrieben betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der abfallrechtlichen Beförderungserlaubnis ist gemäß der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (§ 5 AbfAEV) mindestens alle drei Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen, welche Vorschriften und Regeln Sie beim Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten müssen und geht dabei auch auf Fragen aus der alltäglichen Praxis ein.
U. a. wird auf folgende Fragestellungen eingegangen:
Inhalte
Aktueller Sachstand zum Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Berücksichtigung von rechtsnahen Vorschriften für den Bereich „Lagern von gefährlichen Abfällen“
Gefahrgutrecht für Entsorger
Rechtliche und technische Voraussetzungen bei der Einstufung von gefährlichen Abfällen
Fallbeispiele