UVP als Bestandteil im Genehmigungsverfahren - Scoping-Termin - FFH-Verträglichkeit
Anforderungen an den Lärmschutz - TA Lärm
Ermittlung und Bewertung von Geruchsimmissionen - Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL)
Ziele/Bildungsabschluss:
Aktualisieren Sie rechtzeitig Ihre Kenntnisse zum Bundes-Immissonsschutzgesetz (BImSchG): In unserer anerkannten Fortbildung im Bereich Immissionsschutz erhalten Sie einen Überblick über Veränderungen und Neuerungen im Genehmigungsverfahren nach BImSchG.
Unsere hochkarätigen Referenten informieren Sie über Novellierungen und welche nationalen Vorschriften zu beachten sind. Der Austausch mit anderen Seminarteilnehmenden und innovative Unterrichtsmaterialien erleichtern Ihnen die Umsetzung in Ihren beruflichen Alltag.
Immissionsschutzbeauftragte beraten den Betreiber und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Immissionsschutz bedeutsam sein können. Unser Seminar zur Fortbildung im Immissionsschutz ist behördlich anerkannt. Es bezieht sich auf genehmigungsbedürftige Anlagen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Präsenzseminar
Zielgruppe:
Die Veranstaltung richtet sich an bestellte Immissionsschutzbeauftragte, die ihre Fachkunde nach § 9 der 5. BImSchV mindestens alle zwei Jahre auffrischen müssen. Fachlich Interessierte aus Industrie, Behörden, Berufsgenossenschaften oder aus dem Sachverständigenbereich sind ebenfalls angesprochen.
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