Detaillierte Informationen zum Seminar
Teilnahmevoraussetzungen:
(Auszug aus der Verordnung:) § 2 Zulassungsvoraussetzungen (1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (3) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs. 2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben. (4) Abweichend von Absatz 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
Lehrgangsverlauf/Methoden:
Dieses Seminar wird online im Blockunterricht (Präsenzunterricht über das Web) durchgeführt.
Förderung:
Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie durch „Aufstiegs-Bafög“ (AFBG) gefördert werden.
Erkundigen Sie sich gerne bei der Handwerkskammer oder unter der zuständigen BAföG-Stelle Ihres Bundeslandes ( HYPERLINK http://www.aufstiegs-bafoeg.de/ www.aufstiegs-bafoeg.de)
Zielgruppe:
Ausgebildete Tanzlehrer*innen oder Tanzlehrer*innen, mit längerer Berufserfahrung, die eine Unternehmensnachfolge, eine Gründung einer Tanzschule, die Übernahme einer Tanzschule oder eine verantwortliche Funktion in einer Tanzschule anstreben.