Detaillierte Informationen zum Seminar
Inhalte:
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
- Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Produktionsprozesse
- Marketing und Vertrieb
- Wissens- und Transfermanagement im Industrieunternehmen
- Führung und Zusammenarbeit
Dauer/zeitlicher Ablauf:
ca. 1,5 Jahre
Ziele/Bildungsabschluss:
Als Industriefachwirt(in) kennen Sie die Probleme auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten, verstehen es, Mitarbeiter effektiv einzusetzen, durch gezielte Produkt- und Preispolitik den Absatz zu steuern und sind in der Lage, die Wirtschaftlichkeit zu überwachen und die kurzfristige Erfolgskontrolle als betriebliches Steuerungsinstrument einzusetzen. Damit verfügen Sie über die Voraussetzungen, auf der mittleren Managementebene planerisch und unternehmerisch tätig zu werden. Mit Ihrer Berufspraxis und der praxisnahen Fortbildung erfüllen Sie die Anforderungen, die an den Führungsnachwuchs in den Unternehmen der Fertigungswirtschaft gestellt werden und die Sie in die Lage versetzen, qualifizierte Sachaufgaben zu übernehmen, die den Grundstein für den Aufstieg in Führungsfunktionen legen.
Den anerkannten Abschluss „Geprüfte/-r Industriefachwirt/-in“ erlangen Sie durch eine Prüfung, die von der Industrie- und Handelskammer als zuständige Stelle durchgeführt wird.
Rechtsgrundlage ist die entsprechende Verordnung nach § 53 Berufsbildungsgesetz, die Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen können.
Teilnahmevoraussetzungen:
1. Zugangsvoraussetzungen für den Kompakt-Studiengang:
Die Teilnahme am Studiengang setzt die Bereitschaft zu eigenverantwortlichem, selbständigem Lernen auch außerhalb des Unterrichts und zu aktiver Mitgestaltung des Studiums voraus. Das Studium baut auf dem Kenntnisstand einer kaufmännischen Ausbildung auf und setzt dieses Wissen zwingend voraus.
Die Verwaltung des Kompakt-Studienganges erfolgt über eine Internet-Plattform. Aus diesem Grunde müssen die Teilnehmer über einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software verfügen.
2. Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildungsprüfung:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Fortbildungsprüfung sind in § 2 der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriefachwirt / Geprüfte Industriefachwirtin“ definiert. Die Prüfung gliedert sich in zwei Teilprüfungen. Für die Zulassung zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ muss der Prüfungsbewerber einschlägige Berufspraxis nachweisen, deren Dauer von der Art seines Ausbildungsabschlusses abhängig ist.
Technische Voraussetzungen:
Die Verwaltung der Weiterbildung erfolgt über eine Internet-Plattform. Aus diesem Grunde müssen die Teilnehmer über einen Internet-Zugang und Sicherheit im Umgang mit Internet-Anwendungen und gängiger Office-Software verfügen
Förderung:
Förderung nach Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG) möglich. Weitere Infos finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de.
Zielgruppe:
Mit diesem Lehrgangsangebot wenden wir uns an Mitarbeiter aus Industrieunternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit, die ihre in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und vertiefen sowie zusätzliche Kompetenzen erwerben möchten, um die IHK-Fortbildungsprüfung zum Industriefachwirt ablegen zu können.
Seminarkennung:
501IFW