Grundkurs für Gewässerschutzbeauftragte Fachkunde nach §§ 64 - 66 WHG in Verbindung mit § 55 (2) BImSchG
Seminar - KIT - Fortbildungszentrum für Technik und Umwelt (FTU)
Für Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, gibt es die gesetzliche Verpflichtung einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz zu bestellen. Dies gilt auch für Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, Abwasseranlagen betreiben oder Pipelines nutzen. In bestimmten Fällen kann die Behörde die Bestellung von Betriebsbeauftragten auch anordnen. Gewässerschutzbeauftragte müssen über das erforderliche Fachwissen verfügen, um ihre Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Unser Kurs bietet Ihnen die fachlichen und rechtlichen Kenntnisse, die Sie für die Aufgaben als Gewässerschutz-beauftragte benötigen. Sie werden in die Anforderungen und Verantwortlichkeiten eingeführt und lernen die relevanten rechtlichen Bestimmungen kennen. Darüber hinaus werden Ihnen praxisnahe Beispiele und Fallstudien präsentiert, um Ihnen das Verständnis und die Anwendung des erlernten Wissens zu erleichtern.
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