1. Überblick über das Umweltrecht und Einordnung des Imissionsschutzrecht 2. Einführung in das Imissionsschutzrecht - Imission und Emission 3. EG Richtlinien und –Verordnungen 4. Emissionserklärungen, Luftschadstoffe und Lärm 5. Europäisches Schadstoffemissionsregister (EPER) 6. EG Umgebungs-Lärm-Richtlinie 7. Bundes-Imissionsschutzgesetz 8. Schutzobjekte 9. Nachteilige Einwirkungen 10. Schutzmaßnahmen 11. Gesetzliche Grenzwerte für: Lärm und Erschütterungen, Luftschadstoffe, Ionisierende Strahlen, Elektromagnetische Felder. 12. Richtwerte und Empfehlungen: Licht und Wärme, Gerüche. 13. Kooperation mit anderen Bereichen und Wechselwirkung:
Gewässerschutz, Bodenschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Stadt- und Verkehrsplanern 14. Bereiche: Außenbereich von Gebäuden, Wohnung und Arbeitsplatz, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Innenräume und die unmittelbare Wirkung am Arbeitsplatz
15. Verordnungen mit dem Verursacherprinzip 16. Prinzipien z.B. Wirkungen an der Imissions-Quelle begrenzen d.h. Begrenzung der Schadstoffwirkungen an der Quelle
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1. Überblick über das Umweltrecht und Einordnung des Imissionsschutzrecht 2. Einführung in das Imissionsschutzrecht - Imission und Emission 3. EG Richtlinien und –Verordnungen 4. Emissionserklärungen, Luftschadstoffe und Lärm 5. Europäisches Schadstoffemissionsregister (EPER) 6. EG Umgebungs-Lärm-Richtlinie 7. Bundes-Imissionsschutzgesetz 8. Schutzobjekte 9. Nachteilige Einwirkungen 10. Schutzmaßnahmen 11. Gesetzliche Grenzwerte für: Lärm und Erschütterungen, Luftschadstoffe, Ionisierende Strahlen, Elektromagnetische Felder. 12. Richtwerte und Empfehlungen: Licht und Wärme, Gerüche. 13. Kooperation mit anderen Bereichen und Wechselwirkung:
Gewässerschutz, Bodenschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Stadt- und Verkehrsplanern 14. Bereiche: Außenbereich von Gebäuden, Wohnung und Arbeitsplatz, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Innenräume und die unmittelbare Wirkung am Arbeitsplatz
15. Verordnungen mit dem Verursacherprinzip 16. Prinzipien z.B. Wirkungen an der Imissions-Quelle begrenzen d.h. Begrenzung der Schadstoffwirkungen an der Quelle
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