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Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 1, BetrSichV und VDE 0105-100

Seminar - TAW Technische Akademie Wuppertal e.V.

Die große Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle macht deutlich, wie wichtig die regelmäßige Fortbildung durch die jährliche Pflichtunterweisung im Bereich Elektrotechnik ist. Es ist notwendig, die eigenen Kenntnisse und Fertigkeiten immer wieder auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen.

Das Seminar zeigt anhand von typischen Unfallbeispielen aus der Praxis Gefahrenpunkte auf, bewertet sie und erarbeitet gemeinsam den richtigen Umgang mit elektrotechnischen Risiken.

Gut informiert können Sie im Anschluss dann auch Ihre Mitarbeitenden entsprechend anweisen. So erhöhen Sie die Betriebssicherheit, senken das Unfallrisiko und kommen der gesetzlichen Pflicht nach.

Termin Ort Preis*
18.02.2025 Wuppertal 750,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Gesetze und Verordnungen

  • Arbeitsschutzgesetz 

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) und DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)

Technische Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS)

  • TRBS 1201 und Neuerungen

  • Umsetzung der TRBS 1203

Gefährdungsbeurteilung

  • Änderungen gemäß der BetrSichV seit 06/15

Prüfen von elektrischen Arbeitsmitteln

  • Prüfung von ortsfesten und ortsveränderlichen Geräten

  • Prüfung von Anlagen und Maschinen

  • Prüfstrategien

Pflichten der Beschäftigten im Arbeitsschutz

  • Hinweispflicht

  • Mitwirkungspflicht

Gefahren des elektrischen Stroms

  • Wirkungen auf den Menschen

  • Besonderheiten im Unfallstromkreis

  • Unfallbeispiele aus der Praxis

  • Grenzwerte aus den Normen und Verhütungsvorschriften

Arbeitskräfte in der Elektrotechnik

  • Qualifikationsstufen

  • Verantwortlichkeiten

  • Aufgaben

Diskussion, Erfahrungsaustausch, Beispiele der Teilnehmenden

Dieses Seminar gilt als rechtsverbindliche Jahresunterweisung gemäß § 12 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes und des § 4 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 1 sowie der Betriebssicherheitsverordnung

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