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Kirchliches Arbeitsrecht kompakt: Aktuelle Rechtsprechung, Grundlagen und Besonderheiten

Seminar - Haufe Akademie GmbH & Co. KG

Personalverantwortliche in Dienststellen und Einrichtungen der Kirchen benötigen Kenntnisse des kirchlichen Arbeitsrechts, um Interessen des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmer:innen und Mitarbeiter:innenvertretungen wahrnehmen zu können. Die Unterschiede zwischen staatlichem und kirchlichem Arbeitsrecht werden - insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des EuGH und des BAG - klar dargestellt und erläutert. Sie erhalten einen Überblick über Geltungsbereich und Besonderheiten des Arbeitsrechts der Kirchen und gewinnen Sicherheit im Umgang mit den Vorschriften, auch wenn Sie bisher nicht in diesem Bereich tätig waren.
Termin Ort Preis*
02.06.2025 Köln 642,60 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:

Verfassungsrechtliche Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts


  • Verfassungsrechtliche Garantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts.
  • Geltung des staatlichen Arbeitsrechts für den kirchlichen Dienst.
  • Koalitionsfreiheit und Koalitionsbetätigungsrecht in kirchlichen Einrichtungen.


Arbeitsrechtsregelungsrecht der Kirchen


  • Der „3. Weg“ und der „kirchengemäße 2. Weg“ als kirchliches Arbeitsrechtsregelungsverfahren.
  • ARGG-EKD und Arbeitsrechtsregelungsgesetze der Evangelischen Landeskirchen.
  • Grundordnung und KODA-Ordnungen der Katholischen Kirche.


Individualarbeitsrechtliche Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts


  • Personenauswahl und Fragerecht des Arbeitgebers.
  • Leistungs- und Verhaltenspflichten der Arbeitnehmer:innen.
  • Loyalitätsobliegenheiten der Arbeitnehmer:innen.
  • Kündigung und Kündigungsschutz.
  • Kirchenspezifische Kündigungsgründe: Kirchenaustritt und Verstoß gegen Eherecht der katholischen Kirche.
  • Arbeitnehmerschutzrechte: Mindestlohngesetz und PflegearbeitsbedingungenVO, Arbeitszeitgesetz, Recht der Schwerbehinderten (SGB IX), Betriebliches Eingliederungsmanagement, Datenschutz, Berufsbildungsgesetz.


Die Mitarbeiter:innenvertretung als innerbetriebliche Arbeitnehmer:innenvertretung der Kirchen


  • Mitarbeitervertretungsgesetze der evangelischen Landeskirchen und Mitarbeitervertretungsordnung der katholischen Kirche.
  • Geltungsbereich der Mitarbeiter:innenvertretung und Rechtsstellung der Mitglieder.
  • Mitarbeiter:innenversammlung und Vertretung besonderer Arbeitnehmer:innengruppen.
  • Beteiligungsrechte.
  • Dienstvereinbarung.
  • Schlichtung und Rechtsschutz.


Gerichtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten


  • Staatlicher Gerichtsschutz und kirchliche Schlichtungsmöglichkeit bei individualrechtlichen Streitigkeiten.
  • Kirchenrechtlicher Gerichtsschutz bei kollektivrechtlichen Streitigkeiten.
Dauer/zeitlicher Ablauf:
1 Tag
Ziele/Bildungsabschluss:
  • Sie erhalten aus Sicht des kirchlichen Arbeitgebers einen systematischen Überblick über das kirchliche Arbeitsrecht.
  • Selbstverständlich werden auch regelmäßig auftretende Praxisfälle des staatlichen Arbeitsrechts unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts berücksichtigt.
  • Aktuelle Beispiele und Fragen aus der täglichen Praxis der Teilnehmer:innen können gemeinsam mit den Teilnehmer:innen besprochen und gelöst werden.

Zielgruppe:

Leiter:innen, Vertreter:innen oder Beauftragte sowie Personalverantwortliche einer kirchlichen Dienststelle oder Einrichtung, die sich einen aktuellen Überblick über das kirchliche Arbeitsrecht verschaffen müssen.

Seminarkennung:
3873
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