Mit Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes sind Betreiber kritischer Infrastrukturen im Bereich Wasser nach §8a BSIG aufgefordert nachzuweisen, dass ihre IT-Sicherheit die geforderten Vorrausetzungen an den Stand der Technik erfüllt. Es gilt die Fragen zu stellen, ob Sie in den Zielkreis gezählt werden und welche Art von technischen und organisatorischen Maßnahmen Sie zu erfüllen haben.
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