Gesetzliche Regelung der Entgeltfortzahlung nach dem EFZG
- Grundlagen, Bezugsdauer, Fristberechnung.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Anspruchsvoraussetzungen, Ausschlussgründe, Bezugsdauer, Fristberechnung.
Anspruch auf Krankenbezüge nach dem TVöD und TV-L
- Lohnfortzahlung, Fristen, Höchstbezugsregelungen.
Gleichzeitige Erkrankungen
- Grundsatz, Auswirkung auf Bezugsfristen.
Ansprüche auf tariflichen Krankengeldzuschuss
- Anspruchsvoraussetzungen, Bezugsdauer, Höchstbezugsregelungen.
- Besonderheiten der Bezugsdauer über das Kalenderjahr hinaus.
Regelungen zum Krankengeld im SGB V
- Anspruchsvoraussetzungen, Höhe des Krankengeldes, Bezugsdauer, Ruhen des Krankengeldes.
- Festsetzung Brutto-/Nettokrankengeld.
Ende der Zahlung des Entgelts im Krankheitsfall
Wiederholungserkrankungen
- Gleiche/verschiedene Ursachen, Begriffsdefinition, 6-/12 Monatsfristen.
Kuren
- Anspruchsvoraussetzungen, Fristen, Änderungen von BAT zum TVöD und TV-L.
Nicht gesetzliche krankenversicherte Beschäftigte
- Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung und privat Krankenversicherte.
- Höchstsatz des Krankengeldes und Berücksichtigung des Beitragszuschusses.
Besonderheiten
- Entgeltumwandlungen, unständige Bezüge, Gleitzone.
- Karenzproblematik!! Kein Anspruch auf Krankengeld und Krankengeldzuschuss.
Beitragspflicht von Arbeitgeberleistungen während Sozialleistungszeiten § 23c SGB VI (Überblick)
Praktische Anwendungen
- Drei Berechnungen des Krankengeldzuschusses für
- Pflichtversicherte (mit Teilmonatsberechnung)
- freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
- privat Krankenversicherte
unter Berücksichtigung der sozial-, steuer- und zusatzversorgungsrechtlichen Vorgaben.
Berechnung Brutto-/ Nettoentgelts der steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungspflichtige Entgelt (detaillierte Berechnung anhand eines Praxisbeispiels).
Beispiele von Fristberechnungen
- Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss, Höchstbezugsregelung, Kur, laufendes und neues Kalenderjahr, Wiederholungserkrankung und Besonderheiten der Bezugsdauer bei Wechsel des Kalenderjahrs.
Führungskräfte, Vorgesetzte und Mitarbeiter:innen, die mindestens 2 Jahre in der Entgeltabrechnung tätig sind.
Der vorherige Besuch des Grundlagenseminars „Entgeltabrechnung und Entgelt im Krankheitsfall (TVÖD/TV-L) I“ (Buchungs-Nr. 41346) wird empfohlen.