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Modernisierung: Rechtliche Anforderungen von der Ankündigung bis zur Mieterhöhung

Webinar - Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e. V.

Der Erhalt und die Weiterentwicklung des Gebäudebestandes in Deutschland sind Anliegen der Politik und der Gesellschaft. Das Umfeld für die Modernisierungen erfährt aktuell grundlegende Veränderungen. Neue gesetzliche Bestimmungen sind in der Erhaltungsplanung mehr denn je zu berücksichtigen. Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält eine Vielzahl von Auflagen zur Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme bzw. zur Miethöhung. Die Rechtsprechung hat diese Anforderungen in vielfältiger Weise noch ergänzt. Sichere Rechtskenntnisse sind daher unverzichtbar, um die Durchsetzung und den Erfolg von Modernisierungsmaßnahmen auch aus wirtschaftlicher Sicht zu gewährleisten. In diesem Seminar erfahren Sie verständlich und praxisorientiert, welche Regelungen bei Modernisierungsmaßnahmen zu beachten sind.
Termin Ort Preis*
26.03.2025 online 300,00 €
*Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt.

Detaillierte Informationen zum Seminar

Inhalte:
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
▪ als Voraussetzung für Duldungspflicht
▪ Form / formale Anforderungen
▪ Frist
▪ Notwendiger Inhalt der Ankündigung nach § 555c BGB/ Besonderheiten bei
späterer Anwendung des § 559c BGB
▪ Beachtung der Vorgaben des § 559d BGB und § 6 WiStG
▪ Mitteilungspflichten des Mieters bei Härtegründen
▪ Ankündigung und Duldung bei Gewerberaumvermietung

Maßnahmenkatalog nach §§ 555b BGB, insbesondere:
▪ „energetische Modernisierung“
▪ Wohnwertverbesserung
▪ Vom Gesetzgeber vorgeschriebene Maßnahmen
▪ Abgrenzung Modernisierung und Instandsetzung

Rechte des Mieters bei Durchführung der Maßnahmen
▪ Mietminderung § 536 BGB
▪ Aufwendungsersatzansprüche

Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung
▪ Mieterhöhung nach § 559 BGB
▪ Kappungsgrenze, Fristläufe
▪ Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
▪ § 559 BGB, Härtegrund des Mieters
▪ Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile
▪ Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
▪ Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB
▪ Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB
▪ Neue Regelungen ab 1.1.2024
Dauer/zeitlicher Ablauf:
10.00 bis 16.30 Uhr
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