Webinar - Umweltinstitut Offenbach GmbH - Akademie für Arbeitssicherheit und Umweltschutz
Termin | Ort | Preis* |
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25.11.2024- 28.11.2024 | online | 1.150,00 € |
Zusatztermine aufgrund der großen Nachfrage!
Nahezu alle flächen- bzw. ressourcenbeanspruchenden Planungen öffentlicher und privater Träger werden durch die Belange des Naturschutzes beeinflusst.
Die einschlägigen Rechtsvorschriften sind umfangreich und komplex: Neben dem Bundes- und Landesrecht ist auch eine Vielzahl europäischer Richtlinien für Zulassungsverfahren von Bedeutung. Behörden, die durch ihr Handeln über Eingriffe in die Natur und die Landschaft entscheiden und regulierend einwirken, haben diese zu beachten.
Um den damit verbundenen Anforderungen an Planungen gerecht zu werden, ist es sinnvoll und wichtig, sich mit den rechtlichen und planerischen Grundlagen im Naturschutz auseinanderzusetzen.
Inhalte
Einführung Bundesnaturschutzgesetz
Naturschutzrecht in den Genehmigungsverfahren
Eingriffsregelung
Gebietsschutz im BNatSchG
Gesetzlicher Biotopschutz:
Klagemöglichkeiten gegen umweltrelevante Genehmigungen
Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
Umweltschadensrecht
Strategische Umweltprüfung, Umweltbericht, Umweltverträglichkeitsprüfung
Landschaftsplanung
FFH-Verträglichkeitsprüfung/Artenschutzrechtliche Prüfung
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Seminars liegen in der Vermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen und der fachlichen Grundlagen zur planerischen Umsetzung anhand von Praxisbeispielen. Sie erlangen die grundlegenden Fähigkeiten, naturschutzfachliche Gutachten und Pläne zu interpretieren und eigene Planungen mit Vorgaben des Naturschutzes in Einklang zu bringen.
Zur Zielgruppe der Veranstaltung gehören alle Personen, die mit naturschutzrechtlichen und planerischen Fragestellungen im beruflichen Alltag in Berührung kommen und sich einen Überblick über den Naturschutz in der Planungspraxis verschaffen, bzw. diesen auffrischen wollen.
Die Veranstaltung ist von den Architektenkammern Hessen und Berlin als Fortbildungsveranstaltung gemäß der Fort- und Weiterbildungsordnung anerkannt. Sollten Sie einen Nachweis für eine andere Kammer benötigen, geben Sie uns bitte bei Ihrer Anmeldung Bescheid, wir werden uns um eine entsprechende Anerkennung bemühen.